Hochficht Bergbahnen GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen, welche im Zusammenhang mit dem Kauf von Tickets und Zugangsberechtigungen durch Gäste (Kunden) erfolgen.
Die einzelnen Skigebiete und Anlagen werden von rechtlich selbstständigen Unternehmen erbracht. Diese Unternehmer betreiben ihre jeweiligen Seilbahn- und Liftanlagen sowie Skipisten und Skirouten jeweils eigenverantwortlich und rechtlich selbstständig. Der Erwerb einer Karte berechtigt den Fahrgast zur Benützung der von der Karte umfassten Anlagen. Der konkrete Beförderungsvertrag kommt aber jeweils nur mit jener Seilbahn- bzw. Liftgesellschaft zu Stande, deren Anlagen und Skipisten und Skirouten der Gast gerade benützt.
Die allfällige Haftung gegenüber Fahrgästen, sei es auf vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen, für Vorfälle aus bzw. beim Betrieb und der Benützung der Seil- und Liftanlagen sowie Skipisten und Skirouten trifft daher ausschließlich die/der Seilbahn- bzw. Liftunternehmen, in dessen Skigebiet sich der Vorfall ereignet. Die allfällige Haftung gegenüber den Vertragspartnern, sei es aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen, für Vorfälle aus, bzw. beim Betrieb und der Benützung der Anlagen (inkl. Pisten und Skirouten) trifft daher ausdrücklich jenes Unternehmen, bei dessen Anlagenbenutzung sich der Vorfall ereignet. Eine Haftung der übrigen Unternehmen besteht nicht. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, dies gilt nicht für Personenschäden. Straßen, Wegesteige und dergleichen, sowie Spielplätze gehören nicht zu den Anlagen. Die Hochficht Bergbahnen GmbH sind für deren Erhaltung und Zustand nicht verantwortlich. Außerhalb der Wintersaison berechtigt der Erwerb einer Fahrkarte lediglich zur Benutzung der Aufstiegshilfen (je nach Fahrkarte Berg- und/oder Talfahrt). Der konkrete Beförderungsvertrag kommt auch hier mit jenem Bergbahnunternehmen zustande, dessen Aufstiegshilfe der Vertragspartner benutzt. Die Benützung der Aufstiegshilfen (Seilbahnen- und Liftanlagen) setzt den Besitz eines gültigen Skipasses voraus. Das Bergbahnunternehmen schuldet dem Besitzer eines gültigen Skipasses dann keine Beförderung, wenn eine Beförderung aus nicht vom Bergbahnunternehmen zu vertretenden Gründen unmöglich oder unzulässig ist. Zu solchen Gründen zählen neben witterungsbedingten Einflüssen (z.B. starker Wind) auch Stillstandzeiten wegen vorgeschriebener Wartungen, technischer Störungen, behördlichen Anordnungen, höhere Gewalt (wie z.B. Unruhen, Epidemien, Pandemien oder ähnliches).
Grundsätzlich gelten neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch die jeweiligen Beförderungs- und Nutzungsbedingungen der einzelnen Seilbahn- bzw. Liftunternehmen.
1. Allgemeines
Durch die Nutzung eines gültigen Tickets kommt zwischen der Hochficht Bergbahnen GmbH und dem Nutzer ein Beförderungs- und Pistenbenützungsvertrag zustande. Der Kunde akzeptiert hiermit ausdrücklich die hier festgehaltenen allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie die jeweiligen Beförderungs- und Nutzungsbedingungen der Hochficht Bergbahnen GmbH, deren Anlage er benützt. Dies insbesondere auch in Bezug auf die Tarifbestimmungen, die Preislisten und die behördlich genehmigten Beförderungsbedingungen der einzelnen Anlagen laut jeweiligem Aushang.
Ein Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen oder AGB, die Missachtung gänzlicher oder teilweiser Sperren von Skiabfahrten und Anlagen sowie das wiederholte Nichtbefolgen von Anweisungen der Mitarbeiter der Hochficht Bergbahnen GmbH kann den Ausschluss von jeder Beförderung und den ersatzlosen Entzug des Tickets bzw. der Saisonkarte sowie gegebenenfalls eine Strafanzeige bei der zuständigen Behörde zur Folge haben.
Dasselbe gilt bei vorsätzlicher Beschädigung von Eigentum der Hochficht Bergbahnen GmbH oder ehrenbeleidigendem und kridaschädigendem Verhalten zum Nachteil der Hochficht Bergbahnen GmbH.
2. Tickets
Die Hochficht Bergbahnen GmbH bietet Stunden-, Tages- und Mehrtagestickets sowie Saisonkarten an.
In Bezug auf die Saisonkarten gilt festzuhalten, dass im Vorhinein bekannt gegebenen Anfangs- und Endtermine einer Saison keine „Fixtermine“ sind und von verschiedenen Faktoren wie beispielsweise der Witterung abhängen.
Der Erwerb eines gültigen Tickets ist ausnahmslos an den Kassen und Verkaufsautomaten der Hochficht Bergbahnen GmbH möglich, online über www.hochficht.at, www.skisport.com und allfälligen Partnern. Für die Geltendmachung eines Sondertarifes besteht entsprechende Ausweispflicht. Für den Erwerb eimer Saisonkarte ist ein Ausweis sowie ein Lichtbild erforderlich, welche der Käufer selbst mitzubringen hat. Für den Erhalt des Familienbonus bei Kindern ist darüber hinaus ein Alters- und Familiennachweis erforderlich. Tickets und Berechtigungsnachweise bei eventuellen Sondertarifen sind den Bediensteten und Kontrolleuren der Hochficht Bergbahnen GmbH auf Verlangen vorzuweisen.
Das gültige Ticket berechtigt den Inhaber zur Benützung aller in Betrieb stehender Anlagen innerhalb der Geltungsdauer nach den Tarif- und Beförderungsbedingungen und diesen AGB. Das Ticket ist nicht übertragbar, der nachträgliche Umtausch gegen ein anderes Ticket und die Änderung der Gültigkeitsdauer sind nicht möglich. Tickets, die nicht an den oben genannten Verkaufsstellen erworben wurden, verlorene Tickets, sowie Tickets, die missbräuchlich erworben oder verwendet werden, werden gesperrt. Jede missbräuchliche Verwendung eines Tickets hat darüber hinaus die Einhebung eines Straftarifs in der Höhe des doppelten Tageskartenpreises (Normaltarif) sowie eine Strafanzeige bei der zuständigen Behörde zur Folge.
Beim Erwerb von Skitickets werden pro ausgestelltem Ticket € 4,00 als Einsatz für die KeyCard eingehoben. Bei der Rückgabe des Skipasses an der Kassa oder den dafür vorgesehenen Automaten wird dieser Betrag rückerstattet. Bei beschädigten Tickets ist keine Rückerstattung möglich. Bei der Ticketausgabe an Verkaufsautomaten und bei einigen Sonderkarten wird kein Einsatz eingehoben und rückerstattet.
3.Webshop
Tickets können im Onlineshop (www.hochficht.at, www.skisport.com) erworben werden. Die Zugangsberechtigung kann entweder auf einer vorhandenen KeyCard gespeichert werden oder es wird eine neue KeyCard mit der Berechtigung per Post zugestellt (Print & Send). Weiters ist eine Selbstabholung (Nennung Nachweis) an den Kassen und Verkaufsautomaten möglich.
Mit dem von der Fa. SkiData AG entwickelten „Direct-to-lift ®- Ticketreservierungs- und –buchungssystem“, wird der Verkauf und die Freischaltung von einem Skipass für das in den Skigebieten vorhandene SkiData-Zugangskontrollsystem, in Verbindung mit einer KeyCard, über das Internet ermöglicht. Dies erspart dem Kunden vor allem einen Kauf der Zugangsberechtigung vor Ort und damit ein Anstellen und Warten an den Kassen.
Eine Buchungsmöglichkeit besteht nur nach vollständiger und korrekter Eingabe aller im Buchungsfenster vorhandenen Pflichtfelder. Der Kunde ist für die korrekte Eingabe der Daten, insbesondere der Datenträgernummer (KeyCard-Nummer) allein verantwortlich und nimmt zur Kenntnis, dass bei fehlerhafter Eingabe eine Freischaltung des Datenträgers nicht funktioniert.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Bestellvorgang nach Betätigung des Bezahl-Buttons nicht mehr storniert oder rückgängig gemacht werden kann.
Die elektronische Durchführungsbestätigung (E-Mail Bestätigung) von der Hochficht Bergbahnen GmbH dient als einziger zulässiger Nachweis der ordnungsgemäß getätigten Buchung und ist daher vom Kunden mitzuführen und im Fall einer Reklamation bei den Kassen des Betreibers zusammen mit dem gebuchten Datenträger vorzuweisen.
Die Bezahlung im Online-Shop erfolgt mittels Kreditkarte (Visa oder Mastercard) oder SOFORTüberweisung. Der Betrag wird Ihrer Kreditkarte mit Bekanntgabe des Verwendungszweckes sofort belastet bzw. sofort von Ihrem Konto abgebucht.
Die gebuchte Leistung kann frühestens 30 Minuten nach Erhalt der Durchführungsbestätigung bei Wiederaufladung einer vorhandenen KeyCard in Anspruch genommen werden. Ab diesem Zeitpunkt wirkt die Freischaltung des Datenträgers grundsätzlich auf allen Zugangskontrollsystemen im gebuchten Skigebiet.
Eine Fehlfunktion eines Skipasses ist umgehend an der nächsten Kassa zu melden. Spätere Reklamationen hinsichtlich Funktion und Verrechnung können nicht berücksichtigt werden.
Wir ersuchen um korrekte Eingabe der Geburtsdaten von Kindern und Jugendlichen – es werden Alterskontrollen im Skigebiet durchgeführt!
Bitte beachten Sie, dass ermäßigte Tickets, mit Ausnahme von Studententickets, nur wie bisher an den Kassen ausgegeben werden können!
Der Vertrag kommt mit den Hochficht Bergbahnen GmbH, Hauptstraße 2, 4160 Aigen-Schlägl, zustande. Zum Einkauf in unserem Online-Shop sind nur Personen ab dem 18. Lebensjahr berechtigt. Die Bestellung stellt ein verbindliches Kaufangebot des Vertragspartners dar, welches von der Gesellschaft durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail angenommen werden kann.
Nach Kauf und Registrierung eines Lifttickets im Online-Shop ist dieser beim Erstkauf, sofern noch kein Datenträger (KeyCard) vorhanden ist, vom Vertragspartner gegen Vorlage der Buchungsbestätigung an den Verkaufsstellen der Hochficht Bergbahnen abzuholen. Die KeyCard-Gebühr beträgt € 4,00 und ist nicht im Kartenpreis inkludiert. Bei Abholung an den Ticketautomaten wird das Liftticket auf Einweg-KeyCards gedruckt, wodurch keine KeyCard-Gebühr anfällt.
Die Annahme spezieller Saisonkarten-Angebote, wie Familienbonus, Invalide, etc. ist im Online-Shop nicht möglich.
Die Gutscheine und Tickets, welche im Online-Shop gekauft werden, erlangen erst bei vollständiger Bezahlung des Kaufentgeltes Gültigkeit. Die Gesellschaft behält sich zudem das Recht vor, die Gültigkeit der Gutscheine oder Tickets in Fällen des Missbrauchs im Rahmen der automationsunterstützten Verarbeitung zu blockieren.
Im Online-Shop kann mittels Sofort-Überweisung oder per Kreditkarte (Master oder Visa Card) bezahlt werden.
Saisonkarten sind nur mit einem aktuellen Foto buchbar welches direkt im Bestellprozess hochgeladen werden muss.
Für Saisonkarten-Bestellungen: Sofern als Versandart „Postversand“ gewählt wird, werden die Gutscheine versandkostenfrei auf dem Postweg zur Versendung gebracht. Die Zustellung per Post dauert 3-5 Werktage, und die Bearbeitungsdauer 3-8 Werktage. Für eine Verspätung der Zustellung wird keine Haftung übernommen.
Sogenannte Print@Home Gutscheine können direkt ausgedruckt werden und werden zusätzlich per E-Mail an die angegebene E-Mail Adresse versandt, sofern als Versandart: „Download und E-Mail-Sofortversand + Digitale Übergabe“ gewählt wird. Hierfür fällt keine Bestellgebühr an.
Für Gutschein-Bestellungen innerhalb Österreichs: Sofern als Versandart „Standard Postsendung“ gewählt wird, werden die Gutscheine versandkostenfrei auf dem Postweg zur Versendung gebracht. Die Zustellung per Post dauert ca. 3-5 Werktage, wobei für eine allfällige Verspätung der Zustellung auf dem Postweg keine Haftung übernommen wird.
Wird die Versandart: „Express Postsendung“ gewählt, werden Versandkosten in Höhe von € 2,00 verrechnet. Die Zustellung per Express Post (nur in AT möglich) dauert ca. 1-2 Werktage, wobei für eine allfällige Verspätung der Zustellung auf dem Postweg keine Haftung übernommen wird.
Für Gutschein-Bestellungen innerhalb der EU: Sofern als Versandart „Priority Postsendung“ gewählt wird, werden Versandkosten in Höhe von € 2,50 verrechnet. Die Zustellung per Post dauert 2-4 Werktage, wobei für eine allfällige Verspätung der Zustellung auf dem Postweg keine Haftung übernommen wird.
Die Gutscheine können für die Leistungsangebote der Gesellschaft eingelöst werden; eine Bargeldauszahlung ist nicht möglich. Die Einlösung der Gutscheine kann ausschließlich bei den Kassen der Gesellschaft erfolgen.
Die Gutscheine werden mit einem fälschungssicheren Code an den Kunden übermittelt; Selbst wenn mehrere Ausdrucke des Gutscheins existieren, ist nur der als erste Eingelöste gültig; werden weitere Exemplare mit dem gleichen Code versucht einzulösen, stellt dies eine Straftat dar und wird eine Strafanzeige vorbehalten.
Verlorene Gutscheine werden nicht ersetzt.
Beträgt der Wert des Gutscheines mehr als die konsumierte Leistung, so wird kein neuer Gutschein mit dem Restwert generiert. In einem solchen Fall bleibt der Restwert gemäß dem aktuellen Guthaben des QR-Codes am Gutschein bestehen. Es besteht kein Anspruch auf eine Barauszahlung des noch offenen Gutschein-Betrages. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, nicht bezahlte Gutscheine als Zahlungsmittel entgegen zu nehmen.
Wertgutscheine sind mindestens 30 Jahre gültig.
Das Entgelt für Wertgutscheine enthält keine Umsatzsteuer. Die Ausstellung einer Rechnung gemäß UStG kann erst zum Zeitpunkt der Einlösung des Gutscheins und somit der tatsächlichen Leistungserbringung erfolgen.
Die zur Verfügung gestellten Angaben werden automationsunterstützt verarbeitet. Der Vertragspartner erklärt sich einverstanden, Werbeinformationen der Gesellschaft zu erhalten.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss die maßgeblichen und gefragten Daten vollständig und richtig anzugeben. Bei unrichtigen, unvollständigen und unklaren Angaben durch den Vertragspartner, haftet dieser für alle der Gesellschaft daraus entstehenden Kosten und Schäden.
Der Wert des Gutscheins richtet sich nach dem für den Gutschein bezahlten Betrag. Sofern auf dem Gutschein seitens des Vertragspartners eine Widmung vorgenommen wurde, ist dies nicht verbindlich.
4. Verlust von Tickets
Grundsätzlich werden verlorene Tickets nicht ersetzt. Der Verlust eines Tickets, dessen Inhaber namentlich erfasst ist (personifiziertes Skiticket) kann bei den Kassen der Hochficht Bergbahnen GmbH gemeldet werden. Bei Vorlage des ursprünglichen Kaufbeleges sowie eines Ausweises und Bezahlung einer Bearbeitungsgebühr in der Höhe von € 25,00 kann dieses neu ausgestellt werden. Das verlorene Ticket wird gesperrt.
Im Falle einer vergessenen Saisonkarte muss ein Ersatzticket in der Höhe von € 10,00 erworben werden. Das vergessene Ticket wird für diesen einen Tag gesperrt.
Ohne Vorlage des Kaufbeleges können grundsätzlich keine Ersatzkarten ausgestellt werden.
5. Rückvergütung
Die Rückvergütung von Skitickets (Stunden-, Tages- und Mehrtagestickets) ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Hochficht Bergbahnen GmbH behält sich aber das Recht vor, Kulanz halber, in Ausnahmefällen eine Rückvergütung nach
jeweiligem Ermessen vorzunehmen. Allfällige Rückvergütungen sind reine Kulanzleistungen und begründen keinen Rechtsanspruch. Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn aufgrund einer schweren Krankheit oder einer schweren Verletzung, dem Gast das Skifahren unmöglich ist. Voraussetzung für den Erhalt einer allfälligen Rückvergütung ist die schriftliche Bekanntgabe der Verhinderung bis spätestens 11:00 Uhr des Tages, an dem das Ticket gültig ist. Bei Mehrtagestickests hat die Verständigung bis spätestens 11:00 Uhr an jenem Tag zu erfolgen, ab dem das Ticket nicht mehr verwendet werden kann. Ein fachärztliches Attest oder eine Bescheinigung durch ein Krankenhaus ist in jedem Fall zwingend erforderlich und binnen 14 Tagen vorzulegen.
Für die Rückvergütung von Saisonkarten (HochfichtCard, SunnyCard und SuperSkiCard) gelten gesonderte Vorschriften.
HochfichtCard:
Hier gilt das Rückvergütungsblatt der HochfichtCard.
SunnyCard:
Hier gilt das Rückvergütungsblatt der SunnyCard.
SuperSkiCard:
Hier gelten die Ausführungen zur Rückvergütung der AGB der SuperSkiCard.
Für Stunden-, Tages- und Mehrtagestickets sowie die HochfichtCard und die SunnyCard gelten darüber hinaus nachstehende allgemeine Bestimmungen:
Die Nichtausnutzung eines Tickets aufgrund von Schlechtwetter, Lawinengefahr, unvorhergesehene Abreise, Krankheit, Betriebsstörungen und –unterbrechungen, Sperrung von Skianlagen (Skiabfahrten), Sperrung von ganzen Anlagen, Sperrung von einzelnen Aufstiegshilfen und allen Aufstiegshilfen aus welchen Gründen auch immer, vorzeitige Einstellung des Liftbetriebes oder ähnliches geben keinen Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung der Gültigkeitsdauer. Insbesondere die Einstellung des Betriebes aufgrund höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen aufgrund technischer, gesundheitlicher (Pandemie, Epidemie und Ähnlichem) oder sonstiger Gründe, geben keine Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung der Gültigkeitsdauer, soweit diese Sperrung nicht durch grobes Verschulden der Hochficht Bergbahnen GmbH verursacht wurde.
6. Bergung von Verletzten
Die Bergung von Verletzten wird seitens der Hochficht Bergbahnen GmbH organisiert und in Zusammenarbeit mit deren Partnern durchgeführt, sofern die Verletzung während der Betriebszeiten zustande kommt. In Relation zum Bergeaufwand wird danach ein Kostenersatz verrechnet.
7. Pistenreservierungen
Grundsätzlich sind Pistenreservierungen nur nach Verfügbarkeit möglich. Die Zusage einer solchen Reservierung erfolgt ausschließlich im Ermessen der Hochficht Bergbahnen GmbH. Die Reservierung einzelner Pisten für Schulungs-, Trainings- und Rennveranstaltungen hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Eine entsprechende Vereinbarung muss seitens des Kunden unterschrieben und an die Hochficht Bergbahnen GmbH retourniert werden. Sollte keine unterschriebene Vereinbarung vorliegen, werden keine Pisten zur Verfügung gestellt.
Die Reservierung muss von der Hochficht Bergbahnen GmbH schriftlich bestätigt werden.
Zur Gewährleistung eines gefahrlosen sowie ungehinderten Kundenverkehrs ist jegliches Auflegen und Aufstellen von Gegenständen oder Behelfnissen (im Besonderen auch Lehr-/Lernbehelfnissen) sowie das Stecken, Bohren von Stangen, Absperrungen etc. außerhalb der reservierten und tatsächlich zugewiesenen Pisten, Pistenabschnitte oder anderer Teilflächen verboten.
Beim Setzen von Stangen und Absperreinrichtungen innerhalb der zugewiesenen Flächen darf diese nur in die aufliegende Schneedecke verankert und nicht in den Boden gebohrt werden. Bei Verlassen des reservierten Pistenabschnittes ist dieser von allen aufgelegten und aufgestellten Gegenständen und Behelfnissen, gesteckten oder gebohrten Stangen und Absperrungen etc. zu räumen, sodass die Piste/Strecke wieder von den Kunden gefahrlos und ungehindert benutzt werden kann.
8. Fun-Sport/Sondereinrichtungen
Die Nutzbarkeit der Einrichtung von Sonderskiflächen kann teilweise oder zur Gänze eingeschränkt sein. Diese Einschränkungen ergeben keinen Anspruch auf Rückerstattung, Preisminderung oder Verlängerung der Benutzung des Skitickets.
9. Gerätestunden
Bei außerplanmäßigen Einsätzen unserer Mitarbeiter unter Einsatz von Pistengeräten oder Skidoos/Quads kommen die jeweils gültigen Verrechnungssätze zur Anwendung. Für alle Geräteeinsätze werden zum aktuell gültigen Stundensatz mindestens 20 Minuten verrechnet.
10.Güter- und Tiertransport mittels Seilbahnen
Für den Transport von Gütern wird eine Gebühr eingehoben. Ein Haftungsanspruch für Transportschäden ist ausgeschlossen.
Tiertransporte bedürfen ebenfalls den Kauf eines Tickets und die Tiere müssen entsprechend verwahrt sein. Für Hunde besteht im Skigebiet generell Leinenpflicht, während des Transportes und in geschlossenen Räumen sämtlicher Anlagen auch Beißkorbzwang. Für etwaige Personen- und Sachschäden ist der Tierbesitzer zur ungeteilten Hand haftbar.
11. Sonderfahrten
Bei Sonderfahrten sind Maßgabe und Absprache mit der Hochficht Bergbahnen GmbH bzw. nach Absprache mit der Betriebsleitung möglich, jedoch nur, wenn mindestens fünf Personen zu befördern sind. Für diese Sonderfahrten gelten eigene Verrechnungssätze.
12. Skidoo/Quad-Fahrten
Der Betrieb von Skidoos/Quads auf den Pistenflächen der Hochficht Bergbahnen GmbH ist nur nach Zustimmung des Grundbesitzers und der Hochficht Bergbahnen GmbH gestattet, welche seitens des Skidoo-Betreibers selbst einzuholen ist, gegebenenfalls ist auch eine behördliche Zustimmung einzuholen. Skidoos/Quads müssen sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden, Warn- und Notstopvorrichtungen müssen entsprechend montiert sein. Der Lenker muss über eine entsprechende Ausbildung und Unterweisung sowie allfällige notwendige behördliche Genehmigungen verfügen. Der Betreiber des Skidoos/Quads hat dafür zu sorgen, dass eine Inbetriebnahme durch unbefugte nicht möglich ist. Im Fall von Sach- oder Personenschäden liegt die Haftung ausschließlich beim Betreiber des Skidoos/Quads.
13. Skitouren-/Pistengehen
Das Skitouren-/Pistengehen auf den Pistenflächen der Hochficht Bergbahnen GmbH ist aus Sicherheitsgründen ausnahmslos verboten.
14. Paragleiter
Da im Skigebiet Hochficht kein geeigneter Startplatz zur Verfügung steht, sind keine Paragleit-Starts erlaubt. Für alle Skipisten und Parkplatzflächen besteht aus Sicherheitsgründen ein ausdrückliches Start- und Landeverbot.
15. Schließfächer
Die Hochficht Bergbahnen GmbH bietet gegebenenfalls als Serviceleistung die Nutzung versperrbarer Schließfächer gegen ein entsprechendes Entgelt an. Die Öffnungszeiten richten sich nach den Öffnungszeiten der Skiarena Hochficht. Die Hochficht Bergbahnen GmbH übernimmt dabei keinerlei Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder Beschädigungen, die im Zusammenhang mit der Verwendung der Schließfächer entstehen.
16. Haftung
Die Haftung der Hochficht Bergbahnen GmbH für Sach- und Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Benützung der Lift- und Pistenanlagen entstehen, wird im Falle der leichten Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Betreiber der Liftanlagen sind in keinster Weise verantwortlich für Gegenstände, die dem Kunden im Skigebiet abhandenkommen. Im Falle einer möglichen Verschmutzung der Bekleidung bei der Benützung der Liftanlagen trifft den Betreiber keine Wiedergutmachungspflicht.
Die allfällige Haftung gegenüber Kunden, sei es aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen, für Vorfälle aus bzw. während der Benutzung der Lift- und Pistenanlagen trifft ausschließlich jene Liftgesellschaft, in dessen Skigebiet sich ein solcher Vorfall ereignet. Eine Haftung für andere Liftgesellschaften, die dieselbe Verbundkarte nutzen, besteht grundsätzlich nicht. Der konkrete Beförderungsvertrag kommt jeweils nur mit jener Liftgesellschaft zustande, deren Lift- und Pistenanlagen der Kunde zum Zeitpunkt des Vorfalles benutzt.
17. Erwerbsmäßige und werbliche Tätigkeiten
Jede erwerbsmäßige und werbliche Tätigkeit auf Anlagen, Pisten und Skiabfahrten sowie Parkflächen der Hochficht Bergbahnen GmbH muss von dieser, ausdrücklich genehmigt werden. Das Anbringen von Werbetafeln, Panoramakameras und sonstiger Werbung darf nur mit Zustimmung der Hochficht Bergbahnen GmbH erfolgen. Zuwiderhandlungen können ebenfalls den Ausschluss der Beförderung und den ersatzlosen Entzug des Tickets sowie eine polizeiliche Anzeige zur Folge haben. (siehe Punkt 2)
18. Datenverarbeitung
Durch den Abschluss des Beförderungsvertrages erteilt der Kunde seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm der Hochficht Bergbahnen GmbH zur Verfügung gestellten Daten, welche für die Durchführung und Abwicklung der Leistungen der Hochficht Bergbahnen erforderlich sind, im gesetzlichen Rahmen der DSGVO verarbeitet und gespeichert werden dürfen. Es werden nur Daten abgefragt, die für die Durchführung der Leistungen der Hochficht Bergbahnen unbedingt erforderlich sind, oder die der Kunde freiwillig zur Verfügung stellt. Die Zustimmung zur Verwendung dieser Daten kann jederzeit in schriftlicher Form widerrufen werden.
Ferner erteilt der Kunde seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm bei der Buchung eingegebenen Daten zur Durchführung des Buchungs- und Zahlungsvorganges gespeichert und verarbeitet werden. Diese Daten können zu Kontrollzwecken auch mit externen Systemen abgeglichen werden. Der Kunde stimmt ebenso einer Weitergabe dieser Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Beschränkungen (DSGVO) an die Partnergesellschaften nämlich der Hinterstoder-Wurzeralm Bergbahnen AG, Kasberg Betriebs GmbH Großglockner Bergbahn-Touristik GmbH, Unterberghornbahnen GmbH & Co. KG, Hochkar Bergbahnen GmbH und Ötscherlift GmbH zu. Der Kunde wird darauf aufmerksam gemacht, dass diese Zustimmung jederzeit widerrufbar ist.
Der Kunde hat die Möglichkeit die Datenübertragung über sichere Datenverbindungen (SSL) in seinem Bereich selbst zu schaffen. Seitens der beteiligten Unternehmen erfolgt die Übermittlung, zumindest der für die Zahlungsabwicklung notwendigen Daten, jedenfalls über sichere Datenleitungen.
Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis zur Übermittlung der Zahlungsbestätigung ins Zahlungssystem und - nach deren Zahlungsfreigabe - zur Abbuchung des jeweils fälligen Rechnungsbetrages im Einziehungsermächtigungsverfahren der gewählten Zahlungsart.
Alle am Buchungsvorgang beteiligten Unternehmen unterliegen dem Fernmeldegeheimnis und Verpflichtungen der DSGVO.
Bei Buchung von Tickets werden die eingegeben Daten elektronisch verarbeitet. Der Kunde wird per E-Mail über neue Dienstleistungen und Skiangebote informiert. Dieser Service ist kostenlos und jederzeit kündbar.
Der Schutz der personenbezogenen Daten der Kunden erfolgt durch entsprechende organisatorische und technische Vorkehrungen. Diese Vorkehrungen betreffen insbesondere den Schutz vor unerlaubten, rechtswidrigen und auch zufälligem Zugriff, Verarbeitung, Verlust, Verwendung und Manipulation.
Die Hochficht Bergbahnen GmbH übernimmt aber keine wie immer geartete Haftung für die Offenlegung von Informationen auf Grund nicht von der Hochficht Bergbahnen GmbH verursachten Fehler bei der Datenübertragung und/oder autorisiertem Zugriff durch Dritte. Die Daten werden nicht länger aufbewahrt, als dies zur Erfüllung der vertraglichen bzw. gesetzlichen Verpflichtungen und zur Abwehr allfälliger Haftungsansprüche erforderlich ist.
19. Information zum Referenzfoto
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Zutrittskontrolle ein Referenzfoto des Liftticketinhabers/der Liftticketinhaberin beim erstmaligen Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt wird. Dieses Referenzfoto wird durch das Liftpersonal mit denjenigen Fotos verglichen, welche bei jedem weiteren Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt werden.
Das Referenz- und die Vergleichsfotos werden nach Ablauf der Gültigkeit des Lifttickets + Offsetzeit gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Möglichkeit besteht, Lifttickets mit einem Aufpreis von 50 % vom Normalpreis zu erwerben, welche technisch so konfiguriert sind, dass beim Durchschreiten des Drehkreuzes kein Foto angefertigt wird, hierbei jedoch mit Stichprobenkontrollen durch das Liftpersonal gerechnet werden muss.
Fotohinweise
Zum Zweck der Dokumentation und Darstellung unserer Aktivitäten werden im Zuge von Veranstaltungen entweder durch uns oder durch von uns beauftragte Fotografen Fotos und Videoaufnahmen angefertigt, die im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit auf unserer Website, in Social Media Kanälen sowie in Print Medien veröffentlicht werden, um auf diese Weise unseren Geschäftspartnern und Kunden sowie interessierten Personen einen Einblick in unsere Aktivitäten zu vermitteln und unseren Bekanntheitsgrad zu erhöhen. Wir stützen uns bei der Verarbeitung dieser Daten auf unser berechtigtes Interesse im Sinne des Art 6 Abs 1 lit f DSGVO sowie auf §§ 12, 13 DSG unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Die angefertigten Aufnahmen werden der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung auf unserer Website, in sozialen Medien und in Printmedien zugänglich gemacht. Eine darüberhinausgehende Verwendung dieser Aufnahmen zu einem anderen Zweck erfolgt nicht. Die Daten werden auch nicht an Empfänger weitergegeben, die mit diesen Daten eigene Zwecke verfolgen. Eine Übermittlung der Daten durch den Verantwortlichen an Drittländer erfolgt nicht. Die Bild- und Videoaufnahmen werden bis zum Ende des dritten Jahres nach der letzten Verwendung gespeichert, da erst danach angenommen werden kann, dass sie für den Zweck der Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Einzelne Bildaufnahmen, insbesondere mit Personen des öffentlichen Lebens, können für Archivzwecke auch länger gespeichert werden. Die Prüfung eines Löschbegehrens im Einzelfall bleibt hiervon unberührt. Als betroffene Person steht Ihnen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an: Hochficht Bergbahnen GmbH; Hauptstraße 2, A-4160 Aigen-Schlägl Email: info@hochficht.at Das Recht auf Löschung können Sie bereits während der Veranstaltung wahrnehmen, indem Sie den Fotografen nach einer Aufnahme Ihrer Person unverzüglich ersuchen, Ihnen das Foto oder die Videoaufnahme zu zeigen und sofort zu löschen. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das geltende Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Interessen in sonstiger Weise verletzt worden sind, steht es Ihnen frei, bei einer Aufsichtsbehörde, in Österreich ist dies die Datenschutzbehörde, Beschwerde zu erheben.
21. Sonstige Bestimmungen
Es gelten neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die allgemeinen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Anlagen. Der Kunde verpflichtet sich, diese im Vorhinein zur Kenntnis zu nehmen und gegen diese nicht zu verstoßen sowie den Anweisungen des jeweiligen Liftpersonals Folge zu leisten. Insbesondere sind die speziellen Beförderungsvorschriften von Kindern unter einer Körpergröße von 110 cm bzw. 125 cm zu beachten.
Weiters wird darauf hingewiesen, dass das Verlassen der präparierten und ausgewiesenen Trassen und Pisten (z.B. auch Tiefschnee- und Buckelpisten) sowie das Befahren der angrenzenden Waldflächen grundsätzlich verboten ist. Ein Zuwiderhandeln ist strafbar (§ 33 Forstgesetz); außerdem ist eine Haftung der Hochficht Bergbahnen GmbH für daraus resultierende Schäden ausgeschlossen.
Generell sind alle unsere Skipisten von 16:00 – 08:30 Uhr gesperrt. Ausgenommen ist die Wenzelwiese beim Nachtskilauf von 16:00 – 19:00 Uhr an ausgewiesenen Tagen (siehe dazu HP Hochficht Bergbahnen GmbH).
Die FIS-Pistenregeln stellen ebenso einen Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar und sind vom Benützer der Lift- und Pistenanlagen einzuhalten.
Es gilt österreichisches Recht. Der sachlich zuständige Gerichtsstand wird am Firmensitz der Hochficht Bergbahnen GmbH bestimmt.
Stand: September 2024.
Es gelten neben den AGB und den AGB Online Shops die allgemeinen Beförderungsbedingungen.
Für den Erwerb der SuperSkiCard gelten darüberhinaus die AGB der SuperSkiCard.