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gemeinsam gegen COVID-19

Covid-19 Sicherheitskonzept

 FAQ für die Wintersaison 2021/2022

Stand 18.2.2022

 

Ab 11. Dezember durchgehender Betrieb, mit Berücksichtigung der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Verordnungen und Richtlinien der Regierung.
Durchgehender Betrieb ist bis 3. April 2022.
Betriebsszeiten täglich von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr!

 

Ab 18. Februar gilt eine 3G-Pflicht für die Beförderung mit einer Seilbahn zu touristischen Zwecken.Der 3G-Nachweis wird beim Ticketverkauf kontrolliert

ACHTUNG: Die Gültigkeit des Impfzertifikates für die Beförderung mit einer Seilbahn wird ab 1. Februar nur mehr 180 Tage (6 Monate) betragen. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren tritt eine Verkürzung auf 210 Tage (7 Monate) in Kraft. Das Impfzertifikat der Booster-Impfung (3 Impfungen oder Genesung + 2 Impfungen) ist weiterhin 270 Tage gültig.

PCR-Test Gültigkeit 72 Stunden ab Abnahmezeitpunkt.
Antigen-Test Gültigkeit 24 Stunden ab Abnahmezeitpunkt von einer anerkannten Stelle (z.B. Arzt, Teststrasse oder Apotheke)

Wir empfehlen eine etwaige Datenaktualisierung und Neuregistrierung für vorhandene Skikarten rechtzeitig und individuell online vorzunehmen.

 

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr müssen keinen G-Nachweis haben.

Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter haben mit dem Ninja-Pass - dieser ist gültig. Nach Beendigung des neunten Schuljahres brauchen Jugendliche, wie Erwachsene, einen 3-G-Nachweis.

In den Schulferien ist für Kinder zwischen 12 und 15 Jahren ein negativer CoVID-Test vorzuweisen.

Der Holiday-Ninja-Pass ist eine Ausnahmeregelung zum 2G-Nachweis für nicht bzw. nicht vollständig geimpfte Jugendliche im schulpflichtigen Alter (von 12 bis 15 Jahren) aus dem In- und Ausland.

Hierbei gilt:

  • Innerhalb von 5 Tagen müssen mindestens 3 Tests durchgeführt werden, davon zumindest 2 PCR-Tests. Sofern innerhalb dieser 5 Tage ein durchgängig gültiger Testnachweis mit PCR- und/oder Antigen-Test vorhanden ist und auch mitgeführt wird, bedeutet dies eine Gleichstellung mit dem 2G-Status, auch für die Tage 6 und 7 ohne weitere Testnachweise.
     
  • Die Gültigkeitsdauer beträgt
    • 48 Stunden für Antigentests und
    • 72 Stunden für PCR-Tests. 
       
  • Der Start des Holiday-Ninja-Passes muss nicht mit der Urlaubswoche übereinstimmen. Es können zwei 7-Tage Zyklen bei einer Urlaubswoche notwendig sein.
     
  • Ausnahme: Kann im Einzelfall ein PCR-Test-Nachweis aufgrund einer nicht zeitgerechten Auswertung (länger als 24 Stunden) oder mangelnder Verfügbarkeit nicht vorgewiesen werden, ist stattdessen ausnahmsweise der Nachweis eines Antigentests zulässig (sofern dies glaubhaft gemacht werden kann).


Alle weiteren Details und die genauen Infos zum Holiday-Ninja-Pass findet ihr unter: 
Holiday-Ninja-Pass (sichere-gastfreundschaft.at)

Zurzeit wird an verschiedenen Konzepten der G-Kontrolle gearbeitet welche wie folgt funktionieren sollen:

An der Kassa

Visuelle Kontrolle durch die Kassiererin/den Kassier und manuelle Freischaltung des Skitickets für die Gültigkeitsdauer des Nachweises,

Bei Gruppenreisen sollte vom Reiseleiter eine Liste mit dem G-Status aller Teilnehmer mitgeführt und bei Abholung der Tickets unterschrieben abgegeben werden.  Sollte es zu Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen kommen kann es dementsprechend zu Anpassungen kommen.
Sobald es konkretere Informationen gibt folgen diese.

Wer einen 2-G Nachweis (z.B.: Grüner Pass) mit QR-Code und eine aufgeladene Skikarte hat kann diese jederzeit über den GreenPassCheck* verknüpfen und so freischalten. 

Im GreenPassCheck könnt ihr entweder den QR-Code scannen oder das Zertifikat als PDF im Portal hochladen.

Besitzt ihr eine Saisonkarte müsst ihr nicht extra jedes Skigebiet einzeln freischalten. Wählt einfach eines der Gebiete aus, über die Kartennummer werden alle dazugehörigen Skigebiete automatisch ebenfalls freigeschaltet. 

Die Skikarten für Kinder bis 12 Jahre (kein 2G-Nachweis erforderlich) müssen ebenfalls freigeschalten werden. Dazu im Schritt "QR-Code Scannen/PDF-hochladen" auf die dafür vorgesehene Schaltfläche klicken und das Alter bestätigen.

Die Saisonkarten für Kinder zwischen 12 und 15 Jahre (mit Ninja Pass oder PCR-Test) können nur an der Kassa freigeschalten werden.

*Sprachauswahl rechts oben

Die Einhaltung der verschärften Maßnahmen kann neben unseren Mitarbeitern auch von den lokalen Gesundheitsbehörden mit Unterstützung durch die Polizei überprüft und kontrolliert werden.
Grundsätzlich sind alle unsere Mitarbeiter dazu berechtigt die G-Nachweise zu kontrollieren.

Nein. Laut Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wissenschaftlich noch nicht geklärt, wie viele Antikörper für einen Schutz vor COVID-19 notwendig sind.

Die FFP2-Maskenpflicht gilt in allen geschlossenen Räumen, Stations-, Zu-/Ausstiegsbereichen sowie während der Fahrt mit Seilbahnen in geschlossenen Fahrbetriebsmitteln (Kabinen, Gondeln und Sessellifte) und bei der Nutzung der WC-Anlagen. Des weiteren wurde die FFP2-Maskenpflicht ab 11. Jänner verschärft. Die FFP2-Maske muss auch in allen Lift-Anstellbereichen, wo der 2 Meter abstand nicht eingehalten werden kann, getragen werden!

Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr müssen keinen Mund-Nasenschutz tragen.

Schwangere sind von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommen, sie können stattdessen auf einen Mund-Nasen-Schutz zurückgreifen.

Von der Masken-Pflicht ausgenommen sind auch gehörlose und schwer hörbehinderte Menschen sowie deren Kommunikationspartner:innen während der Kommunikation.

Personen, denen das Tragen aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann, müssen im Fall einer Kontrolle die Gründe der Inanspruchnahme durch ein ärztliches Attest nachweisen.

Für alle anderen Gäste gilt die Maskenpflicht!

Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr müssen keinen Mund-Nasenschutz tragen.

Für Kinder ab 6 Jahren bis 14 Jahren ist das Tragen von Masken oder Schlauchschals verpflichtend. 

Das Tragen einer FFP2 Maske ist für Personen ab 14 Jahren verpflichtend.

Bei der Benützung von Seilbahnen sind keine Kapazitätsbeschränkungen und keine verpflichtenden Abstandsregeln zu beachten. Wir ersuchen euch jedoch, einen Mindestabstand von zwei Metern zu haushaltsfremden Personen einzuhalten. Dieser Abstand dient zur Verringerung der Infektionsgefahr.

Von der 3G-Regel ausgenommen sind NUR Personen, die die Seilbahn zur Erreichung des Wohn- oder Arbeitsortes oder zur Sicherstellung der Grundversorgung benötigen. In diesen Fällen gilt aber jedenfalls die FFP2-Maskenpflicht.

Für Personen, die zwar die 1. Dosis, aber noch nicht die 2. Dosis der Corona-Schutzimpfung erhalten haben, gibt es eine Übergangsfrist bis 6.12.2021. In diesen Fällen gilt der Impfnachweis über die 1. Dosis zusammen mit einem gültigen PCR-Test (72 Stunden) als gültiger 2G-Nachweis. Nach dieser Frist gibt es keine Ausnahmen.

  • Es gilt eine 3G-Pflicht in der Berggastronomie.
  • Außerdem ist eine Registrierung im jeweiligen Restaurant/Hütte verpflichtend.
  • Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr benötigen keinen 3G-Nachweis.
  • Beim Eintritt gilt die generelle Maskenpflicht - diese entfällt erst beim Errichen des Sitzplatzes.
  • Es gilt eine 3G-Pflicht in der Berggastronomie.
  • Außerdem ist eine Registrierung im jeweiligen Restaurant/Hütte verpflichtend.
  • Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr benötigen keinen 2G-Nachweis.
  • Antikörpertests sind nicht als G-Nachweis gültig.
  • Beim Eintritt gilt die generelle Maskenpflicht - diese entfällt erst beim Errichen des Sitzplatzes.
  • Verlässst man den Sitzplatz gilt wieder die FFP2-Maskenpflicht.

Alle Fahrbetriebsmittel (Kabinen, Standseilbahnwägen, Liftsessel,...) werden regelmäßig desinfiziert.

Alle Fahrbetriebsmittel (Kabinen) werden während der Fahrt bestmöglich durchlüftet. Bitte sorgt auch ihr während der Fahrt für Belüftung (Fenster öffnen)!

Die Mitarbeiter in Hochkössen werden nach einheitlichen Richtlinien und Regelungen über die Corona Sicherheitsmaßnahmen eingeschult beziehungsweise unterwiesen.

Ja, auch wir haben einen Corona-Verantwortlichen Mitarbeiter, der für die Planung und Umsetzung der Maßnahmen zuständig ist.

Mit der Contact Tracing APP „STOPP CORONA“ des Österreichischen Roten Kreuzes hilfst du dabei die Ausbreitung des Coronavirus zu bekämpfen – es wird empfohlen diese zu verwenden.

Ab 20. Dezember gilt für die Einreise aus sämtlichen Staaten die 2-G-Plus Pflicht (geimpft, genesen und PCR-getestet). Kann kein negatives Testergebnis vorgewiesen werden, gilt eine sofortige Quarantänepflicht. In diesem Fall ist auch eine elektronische Registrierung unter https://entry.ptc.gv.at erforderlich, die frühestens 72 Stunden vor Einreise erfolgen darf.

Folgende Ausnahmen von der 2-G-Plus Pflicht bestehen unter anderem:

  • Für Personen, die eine Auffrischungsimpfung („Booster-Impfung“)  erhalten haben, entfällt die PCR-Testpflicht;
  • Schwangere, nicht-gefahrlos Impfbare sowie Personen, die zu beruflichen Zwecken einer internationalen Einrichtung einreisen, müssen bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen. Die Pflicht einen Impfnachweis bzw. ein Genesungszertifikat vorzuweisen entfällt.
  • Pendler können auch weiterhin mit 3-G-Nachweis einreisen.
  • Für Schüler:innen bzw. Kinder im schulpflichtigen Alter genügt die Erfüllung der Testintervalle des sogenannten „Ninja-Pass“.

Österreichische Staatsbürger:innen, EU-/EWR-Bürger:innen und Personen mit Wohnsitz oder gültigem Aufenthaltstitel in der EU / EWR, ohne 2-G-Nachweis, müssen eine elektronische Registrierung unter entry.ptc.gv.at durchführen und sofort eine 10-tägige Quarantäne antreten. Die Quarantäne kann frühestens am 5. Tag nach der Einreise mit einem negativen PCR-Test beendet werden.

Covid Update

ab 1. Februar müssen Saisonkarten neu mit dem Green-Pass verknüpft werden

Hochkössen

GreenPass Check-In

UPDATE! Neu verknüpfen

Saisonkarten müssen nochmals mit dem gültigen Impf- oder Genesen-Zertifikat verknüpft werden!

 

 

WICHTIG: Die Inhalte dieser Seite wurden nach derzeitigem Wissensstand und nach bestem Wissen und Gewissen ausgearbeitet. Allen Inhalten sind Änderungen vorbehalten. Die Verordnungen des Bundes gelten als gesetzliche Grundlage. Informationen und Unterlagen bezüglich der Maßnahmen zu "Sicher am Berg" wurden von der Wirtschaftskammer Österreich – Fachverband der Seilbahnen – bezogen.