Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Grossglockner Bergbahnen Touristik GmbH
Geschäftsbedingungen der
Grossglockner Bergbahnen Touristik GmbH
Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen, welche im Zusammenhang mit dem Kauf von Tickets und Zugangsberechtigungen durch Gäste (Kunden) erfolgen. Darüber hinaus gelten die Beförderungs- und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anlagen und Pisten.
Die einzelnen Skigebiete und Anlagen werden von rechtlich selbstständigen Unternehmen erbracht. Diese Unternehmer betreiben ihre jeweiligen Seilbahn- und Liftanlagen sowie Skipisten und Skirouten jeweils eigenverantwortlich und rechtlich selbstständig. Der Erwerb einer Karte berechtigt den Fahrgast zur Benützung der von de Karte umfassten Anlagen. Der konkrete Beförderungsvertrag kommt aber jeweils nur mit jener Seilbahn- bzw. Liftgesellschaft zu Stande, deren Anlagen und Skipisten und Skirouten der Gast gerade benützt.
Die allfällige Haftung gegenüber Fahrgästen, sei es auf vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen, für Vorfälle aus bzw. beim Betrieb und der Benützung der Seil- und Liftanlagen sowie Skipisten und Skirouten trifft daher ausschließlich die/der Seilbahn- bzw. Liftunternehmen, in dessen Skigebiet sich der Vorfall ereignet. Die allfällige Haftung gegenüber den Vertragspartnern, sei es aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen, für Vorfälle aus, bzw. beim Betrieb und der Benützung der Anlagen (inkl. Pisten und Skirouten) trifft daher ausdrücklich jenes Unternehmen, bei dessen Anlagenbenutzung sich der Vorfall ereignet. Außerhalb der Wintersaison berechtigt der Erwerb einer Fahrkarte lediglich zur Benutzung der Aufstiegshilfen (je nach Fahrkarte Berg- und/oder Talfahrt). Die Benützung der Aufstiegshilfen (Seilbahnen- und Liftanlagen) setzt den Besitz eines gültigen Skipasses voraus. Das Bergbahnunternehmen schuldet dem Besitzer eines gültigen Skipasses dann keine Beförderung, wenn eine Beförderung aus nicht vom Bergbahnunternehmen zu vertretenden Gründen unmöglich oder unzulässig ist. Zu solchen Gründen zählen neben witterungsbedingten Einflüssen (z.B. starker Wind) auch Stillstandzeiten wegen vorgeschriebener Wartungen, technischer Störungen, behördlichen Anordnungen, höhere Gewalt (wie z.B. Unruhen, Epidemien, Pandemien oder ähnliches).
Grundsätzlich gelten neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch die jeweiligen Beförderungs- und Nutzungsbedingungen der einzelnen Seilbahn- bzw. Liftunternehmen.
1. Allgemeines
Durch die Nutzung eines gültigen Tickets kommt zwischen der Grossglockner Bergbahnen Touristik GmbH und dem Nutzer ein Beförderungs- und Pistenbenützungsvertrag zustande. Der Kunde akzeptiert hiermit ausdrücklich die hier festgehaltenen allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie die jeweiligen Beförderungs- und Nutzungsbedingungen der Grossglockner Bergbahnen Touristik GmbH, deren Anlage er benützt. Dies insbesondere auch in Bezug auf die Tarifbestimmungen, die Preislisten und die behördlich genehmigten Beförderungsbedingungen der einzelnen Anlagen laut jeweiligem Aushang. Ein Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen oder AGB, die Missachtung gänzlicher oder teilweiser Sperren von Skiabfahrten und Anlagen sowie das wiederholte Nichtbefolgen von Anweisungen der Mitarbeiter der Grossglockner Bergbahnen Touristik GmbH kann den Ausschluss von jeder Beförderung und den ersatzlosen Entzug des Tickets bzw. der Saisonkarte sowie gegebenenfalls eine Strafanzeige bei der zuständigen Behörde zur Folge haben.
Dasselbe gilt bei vorsätzlicher Beschädigung von Eigentum der Grossglockner Bergbahnen Touristik GmbH oder ehrenbeleidigendem und kridaschädigendem Verhalten zum Nachteil der Grossglockner Bergbahnen Touristik GmbH.
Der gültige Skipass berechtigt während der veröffentlichten Wintersaisonzeiten zum Zutritt in das Skigebiet Grossglockner/Heiligenblut. Ausgenommen sind Nacht- und Sonderfahrten.
2. Tickets
Die Grossglockner Bergbahnen Touristik GmbH bietet Stunden-, Tages- und Mehrtagestickets sowie Saisonkarten an.
In Bezug auf die Saisonkarten gilt festzuhalten, dass im Vorhinein bekannt gegebenen Anfangs- und Endtermine einer Saison keine „Fixtermine“ sind und von verschiedenen Faktoren wie beispielsweise der Witterung abhängen.
Der Erwerb eines gültigen Tickets ist ausnahmslos an den Kassen und Verkaufsautomat der Grossglockner Bergbahnen Touristik GmbH möglich, online über www.gross-glockner.at und allfälligen Partnern. Für die Geltendmachung eines Sondertarifes besteht entsprechende Ausweispflicht. Für den Erwerb einer Saisonkarte ist ein Ausweis sowie ein Lichtbild erforderlich, welche der Käufer selbst mitzubringen hat. Für den Erhalt des Familienbonus bei Kindern ist darüber hinaus ein Alters- und Familiennachweis erforderlich. Tickets und Berechtigungsnachweise bei eventuellen Sondertarifen sind den Bediensteten und Kontrolleuren der Grossglockner Bergbahnen Touristik GmbH auf Verlangen vorzuweisen.
Das Ticket ist nicht übertragbar, der nachträgliche Umtausch gegen ein anderes Ticket und die Änderung der Gültigkeitsdauer sind nicht möglich. Tickets, die nicht an den oben genannten Verkaufsstellen erworben wurden, verlorene Tickets, sowie Tickets, die missbräuchlich erworben oder verwendet werden, werden gesperrt. Jede missbräuchliche Verwendung eines Tickets hat darüber hinaus die Einhebung eines Straftarifs in der Höhe des doppelten Tageskartenpreises sowie eine Strafanzeige bei der zuständigen Behörde zur Folge.
Beim Erwerb von Skitickets werden pro ausgestelltem Ticket € 5,00 als Einsatz für die KeyCard eingehoben. Bei der Rückgabe des Skipasses an der Kassa wird dieser Betrag rückerstattet. Bei beschädigten Tickets ist keine Rückerstattung möglich. Die KeyCards dürfen keiner großen Hitze ausgesetzt und auch nicht geknickt oder selbst gelocht werden.
Die Zutrittseinrichtungen sind ordnungsgemäß zu benutzen. Der Versicherungsschutz nach dem Seilbahngesetz gilt nur für Personen mit gültigem Fahrausweis.
3. Webshop
Tickets können im Onlineshop (www.gross-glockner.at) erworben werden. Die Zugangsberechtigung kann durch Abholung am Ticketautomat oder an den Kassen erfolgen.
Eine Buchungsmöglichkeit besteht nur nach vollständiger und korrekter Eingabe aller im Buchungsfenster vorhandenen Pflichtfelder. Der Kunde ist für die korrekte Eingabe der Daten allein verantwortlich.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Bestellvorgang nach Betätigung des Bezahl-Buttons nicht mehr storniert oder rückgängig gemacht werden kann.
Die elektronische Durchführungsbestätigung (E-Mail Bestätigung) von der Grossglockner Bergbahnen Touristik GmbH dient als einziger zulässiger Nachweis der ordnungsgemäß getätigten Buchung und ist daher vom Kunden mitzuführen und im Fall einer Reklamation bei den Kassen des Betreibers zusammen mit dem gebuchten Datenträger vorzuweisen.
Die Bezahlung im Online-Shop erfolgt mittels Kreditkarte (Visa oder Mastercard) oder DebitCard. Der Betrag wird Ihrer Kreditkarte mit Bekanntgabe des Verwendungszweckes sofort belastet bzw. sofort von Ihrem Konto abgebucht.
Die gebuchte Leistung kann frühestens 30 Minuten nach Erhalt der Durchführungsbestätigung bei Wiederaufladung einer vorhandenen KeyCard in Anspruch genommen werden. Ab diesem Zeitpunkt wirkt die Freischaltung des Datenträgers grundsätzlich auf allen Zugangskontrollsystemen im gebuchten Skigebiet.
Eine Fehlfunktion eines Skipasses ist umgehend an der nächsten Kassa zu melden. Spätere Reklamationen hinsichtlich Funktion und Verrechnung können nicht berücksichtigt werden.
Wir ersuchen um korrekte Eingabe der Geburtsdaten von Kindern, Jugendlichen und Senioren – es werden Alterskontrollen im Skigebiet durchgeführt!
Bitte beachten Sie, dass ermäßigte Tickets (Invaliden ab 60 %, Skilehrer) und Schneemannkarten, nur wie bisher an den Kassen ausgegeben werden können!
4. Verlust von Tickets
Grundsätzlich werden verlorene Tickets nicht ersetzt. Der Verlust eines Tickets, dessen Inhaber namentlich erfasst ist (Saisonkarten) kann bei den Kassen der Grossglockner Bergbahnen Touristik GmbH gemeldet werden. Bei Vorlage des ursprünglichen Kaufbeleges sowie eines Ausweises und Bezahlung einer Bearbeitungsgebühr in der Höhe von € 25,00 kann dieses neu ausgestellt werden. Das verlorene Ticket wird gesperrt.
Ohne Vorlage des Kaufbeleges können grundsätzlich keine Ersatzkarten ausgestellt werden.
5. Rückvergütung
Eine Rückvergütung ist nur bei Skiunfällen für Skipässe mit einer Gültigkeitsdauer ab 2 Tagen möglich. Die Rückvergütung erfolgt ab dem der Letztverwendung folgenden Tag bzw. frühestens ab dem ersten Tag nach dem Unfall. Der Kassabeleg und ein ärztliches Attest eines in der Region ansässigen Arztes oder Krankenhaus ist vorzulegen. Rückvergütungen erhält man in jener Skiregion in welcher der Skipass gekauft wurde.
Für die Rückvergütung von Saisonkarten (Sunny Card und Kärntner Skipass) gelten gesonderte Vorschriften.
SunnyCard:
Siehe www.skisport.com
Kärntner Skipass:
Siehe www.kaerntner-skipass.com
Für Stunden-, Tages- und Mehrtagestickets, sowie SunnyCard und Kärntner Skipass gelten darüber hinaus nachstehende allgemeine Bestimmungen:
Die Nichtausnutzung eines Tickets aufgrund von Schlechtwetter, Lawinengefahr, unvorhergesehene Abreise, Krankheit, Betriebsstörungen und –unterbrechungen, Sperrung von Skianlagen (Skiabfahrten), Sperrung von ganzen Anlagen, Sperrung von einzelnen Aufstiegshilfen und allen Aufstiegshilfen aus welchen Gründen auch immer, vorzeitige Einstellung des Liftbetriebes oder ähnliches geben keinen Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung der Gültigkeitsdauer. Insbesondere die Einstellung des Betriebes aufgrund höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen aufgrund technischer, gesundheitlicher (Pandemie, Epidemie und Ähnlichem) oder sonstiger Gründe, geben keinen Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung der Gültigkeitsdauer, soweit diese Sperrung nicht durch grobes Verschulden der Grossglockner Bergbahnen Touristik GmbH verursacht wurde.
6. Bergung von Verletzten
Die Bergung von Verletzten wird seitens der Grossglockner Bergbahnen Touristik GmbH organisiert und in Zusammenarbeit mit deren Partnern durchgeführt, sofern die Verletzung während der Betriebszeiten zustande kommt. In Relation zum Bergeaufwand wird danach ein Kostenersatz verrechnet.
7. Pistenreservierungen
Grundsätzlich sind Pistenreservierungen nur nach Verfügbarkeit möglich. Die Zusage einer solchen Reservierung erfolgt ausschließlich im Ermessen der Grossglockner Bergbahnen Touristik GmbH. Die Reservierung einzelner Pisten für Schulungs-, Trainings- und Rennveranstaltungen hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Eine entsprechende Vereinbarung muss seitens des Kunden unterschrieben und an die Grossglockner Bergbahnen Touristik GmbH retourniert werden. Sollte keine unterschriebene Vereinbarung vorliegen, werden keine Pisten zur Verfügung gestellt.
Zur Gewährleistung eines gefahrlosen sowie ungehinderten Kundenverkehrs ist jegliches Auflegen und Aufstellen von Gegenständen oder Behelfnissen (im Besonderen auch Lehr-/Lernbehelfnissen) sowie das Stecken, Bohren von Stangen, Absperrungen etc. außerhalb der reservierten und tatsächlich zugewiesenen Pisten, Pistenabschnitte oder anderer Teilflächen verboten.
Beim Setzen von Stangen und Absperreinrichtungen innerhalb der zugewiesenen Flächen darf diese nur in die aufliegende Schneedecke verankert und nicht in den Boden gebohrt werden. Bei Verlassen des reservierten Pistenabschnittes ist dieser von allen aufgelegten und aufgestellten Gegenständen und Behelfnissen, gesteckten oder gebohrten Stangen und Absperrungen etc. zu räumen, sodass die Piste/Strecke wieder von den Kunden gefahrlos und ungehindert benutzt werden kann.
8. Fun-Sport/Sondereinrichtungen
Die Nutzbarkeit der Einrichtung von Sonderskiflächen kann teilweise oder zur Gänze eingeschränkt sein. Diese Einschränkungen ergeben keinen Anspruch auf Rückerstattung, Preisminderung oder Verlängerung der Benutzung des Skitickets.
9. Gerätestunden
Bei außerplanmäßigen Einsätzen unserer Mitarbeiter unter Einsatz von Pistengeräten oder Skidoos/Quads kommen die jeweils gültigen Verrechnungssätze zur Anwendung. Für alle Geräteeinsätze werden zum aktuell gültigen Stundensatz mindestens 20 Minuten verrechnet.
10. Güter- und Tiertransport mittels Bergbahnen
Für den Transport von Gütern wird eine Gebühr eingehoben. Ein Haftungsanspruch für Transportschäden ist ausgeschlossen.
Tiertransporte bedürfen ebenfalls den Kauf eines Tickets und die Tiere müssen entsprechend verwahrt sein.
Für Hunde besteht im Skigebiet generell Leinenpflicht, während des Transportes und in geschlossenen Räumen sämtlicher Anlagen auch Beißkorbzwang. Für etwaige Personen- und Sachschäden ist der Tierbesitzer zur ungeteilten Hand haftbar.
11. Sonderfahrten
Bei Sonderfahrten sind Maßgabe und Absprache mit der Grossglockner Bergbahnen Touristik GmbH bzw. nach Absprache mit der Betriebsleitung möglich, jedoch nur, wenn mindestens fünf Personen zu befördern sind. Für diese Sonderfahrten gelten eigene Verrechnungssätze.
12. Skidoo/Quad-Fahrten
Der Betrieb von Skidoos/Quads auf den Pistenflächen der Grossglockner Bergbahnen Touristik GmbH ist nur nach Zustimmung des Grundbesitzers und der Grossglockner Bergbahnen Touristik GmbH gestattet, welche seitens des Skidoo-Betreibers selbst einzuholen ist, gegebenenfalls ist auch eine behördliche Zustimmung einzuholen. Skidoos/Quads müssen sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden, Warn- und Notstopvorrichtungen müssen entsprechend montiert sein. Der Lenker muss über eine entsprechende Ausbildung und Unterweisung sowie allfällige notwendige behördliche Genehmigungen verfügen. Der Betreiber des Skidoos/Quads hat dafür zu sorgen, dass eine Inbetriebnahme durch unbefugte nicht möglich ist. Im Fall von Sach- oder Personenschäden liegt die Haftung ausschließlich beim Betreiber des Skidoos/Quads.
13. Skitouren-Geher
Das Skitourengehen auf den Pistenflächen der Grossglockner Bergbahnen Touristik GmbH ist aus Sicherheitsgründen nur am Pistenrand erlaubt.
14. Paragleiter
Paragleit-Starts sind nur auf dem von der jeweiligen Seilbahnen- bzw. Liften ausgewiesenen Bereich erlaubt.
Startberechtigt sind nur Piloten mit gültigem Paragleiterschein, zugelassenem und haftpflichtversichertem Fluggerät und einer gültigen Tages- oder Saisonkarte. Start und Landung sind ausschließlich auf den gekennzeichneten Flächen gestattet. Für alle Skipisten besteht ausdrückliches Landeverbot. Alle gesetzlichen Höhen- und Abstandsbestimmungen sind einzuhalten.
Bei Zuwiderhandeln gegen diese Bestimmungen kann ein Flug- und/oder Beförderungsverbot ausgesprochen werden.
15. Schließfächer/Skidepot
Die Grossglockner Bergbahnen Touristik GmbH bietet gegebenenfalls als Serviceleistung die Nutzung versperrbarer Schließfächer/Skidepots gegen ein entsprechendes Entgelt an. Die Öffnungszeiten richten sich nach den Öffnungszeiten des Liftbetriebes. Die Grossglockner Bergbahnen Touristik GmbH übernimmt dabei keinerlei Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder Beschädigungen, die im Zusammenhang mit der Verwendung der Schließfächer/Skidepots entstehen.
16. Haftung
Die Haftung der Grossglockner Bergbahnen Touristik GmbH für Sach- und Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Benützung der Lift- und Pistenanlagen entstehen, wird im Falle der leichten Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die Betreiber der Liftanlagen sind in keinster Weise verantwortlich für Gegenstände, die dem Kunden im Skigebiet abhandenkommen. Im Falle einer möglichen Verschmutzung der Bekleidung bei der Benützung der Liftanlagen trifft den Betreiber keine Wiedergutmachungspflicht.
Die allfällige Haftung gegenüber Kunden, sei es aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen, für Vorfälle aus bzw. während der Benutzung der Lift- und Pistenanlagen trifft ausschließlich jene Liftgesellschaft, in dessen Skigebiet sich ein solcher Vorfall ereignet. Eine Haftung für andere Liftgesellschaften, die dieselbe Verbundkarte nutzen, besteht grundsätzlich nicht. Der konkrete Beförderungsvertrag kommt jeweils nur mit jener Liftgesellschaft zustande, deren Lift- und Pistenanlagen der Kunde zum Zeitpunkt des Vorfalles benutzt.
17. Erwerbsmäßige und werbliche Tätigkeiten
Jede erwerbsmäßige und werbliche Tätigkeit auf Anlagen, Pisten und Skiabfahrten sowie Parkflächen der Grossglockner Bergbahnen Touristik GmbH muss von dieser, ausdrücklich genehmigt werden. Das Anbringen von Werbetafeln, Panoramakameras und sonstiger Werbung darf nur mit Zustimmung der Grossglockner Bergbahnen Touristik GmbH erfolgen. Zuwiderhandlungen können ebenfalls den Ausschluss der Beförderung und den ersatzlosen Entzug des Tickets sowie eine polizeiliche Anzeige zur Folge haben. (siehe Punkt 2)
18. Datenverarbeitung
Durch den Abschluss des Beförderungsvertrages erteilt der Kunde seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm der Grossglockner Bergbahnen Touristik GmbH zur Verfügung gestellten Daten, welche für die Durchführung und Abwicklung der Leistungen der Grossglockner Bergbahnen Touristik GmbH erforderlich sind, im gesetzlichen Rahmen der DSGVO verarbeitet und gespeichert werden dürfen. Es werden nur Daten abgefragt, die für die Durchführung der Leistungen der Grossglockner Bergbahnen Touristik GmbH unbedingt erforderlich sind, oder die der Kunde freiwillig zur Verfügung stellt. Die Zustimmung zur Verwendung dieser Daten kann jederzeit in schriftlicher Form widerrufen werden.
Ferner erteilt der Kunde seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm bei der Buchung eingegebenen Daten zur Durchführung des Buchungs- und Zahlungsvorganges gespeichert und verarbeitet werden. Diese Daten können zu Kontrollzwecken auch mit externen Systemen abgeglichen werden. Der Kunde stimmt ebenso einer Weitergabe dieser Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Beschränkungen (DSGVO) an die Partnergesellschaften zu. Der Kunde wird darauf aufmerksam gemacht, dass diese Zustimmung jederzeit widerrufbar ist. Der Kunde hat die Möglichkeit die Datenübertragung über sichere Datenverbindungen (SSL) in seinem Bereich selbst zu schaffen. Seitens der beteiligten Unternehmen erfolgt die Übermittlung, zumindest der für die Zahlungsabwicklung notwendigen Daten, jedenfalls über sichere Datenleitungen.
Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis zur Übermittlung der Zahlungsbestätigung ins Zahlungssystem und - nach deren Zahlungsfreigabe - zur Abbuchung des jeweils fälligen Rechnungsbetrages im Einziehungsermächtigungsverfahren der gewählten Zahlungsart.
Alle am Buchungsvorgang beteiligten Unternehmen unterliegen dem Fernmeldegeheimnis und Verpflichtungen der DSGVO.
Bei Buchung von Tickets werden die eingegeben Daten elektronisch verarbeitet. Der Kunde wird per E-Mail über neue Dienstleistungen und Skiangebote informiert. Dieser Service ist kostenlos und jederzeit kündbar.
Der Schutz der personenbezogenen Daten der Kunden erfolgt durch entsprechende organisatorische und technische Vorkehrungen. Diese Vorkehrungen betreffen insbesondere den Schutz vor unerlaubten, rechtswidrigen und auch zufälligem Zugriff, Verarbeitung, Verlust, Verwendung und Manipulation.
Die Grossglockner Bergbahnen Touristik GmbH übernimmt aber keine wie immer geartete Haftung für die Offenlegung von Informationen auf Grund nicht von der Grossglockner Bergbahnen Touristik GmbH verursachten Fehler bei der Datenübertragung und/oder autorisiertem Zugriff durch Dritte. Die Daten werden nicht länger aufbewahrt, als dies zur Erfüllung der vertraglichen bzw. gesetzlichen Verpflichtungen und zur Abwehr allfälliger Haftungsansprüche erforderlich ist.
19. Information zum Referenzfoto
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Zutrittskontrolle ein Referenzfoto des Liftticketinhabers/der Liftticketinhaberin beim erstmaligen Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt wird. Dieses Referenzfoto wird durch das Liftpersonal mit denjenigen Fotos verglichen, welche bei jedem weiteren Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt werden.
Das Referenz- und die Vergleichsfotos werden nach Ablauf der Gültigkeit des Lifttickets + Offsetzeit gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Möglichkeit besteht, Lifttickets mit einem Aufpreis von 50 % vom Normalpreis zu erwerben, welche technisch so konfiguriert sind, dass beim Durchschreiten des Drehkreuzes kein Foto angefertigt wird, hierbei jedoch mit Stichprobenkontrollen durch das Liftpersonal gerechnet werden muss.
Es werden strenge Kontrollen mittels elektronischer Lesegeräte bei den Zutrittsstellen im Schigebiet durchgeführt. Die Fahrausweise sind dem Liftpersonal auf Verlangen zur Kontrolle vorzulegen. Sämtliche Skipässe sind nicht übertragbar. Jede missbräuchliche Verwendung von Skipässen, einschließlich der Verwendung durch Dritte oder die Verwendung falscher Altersklassen wird geahndet und führt (vorbehaltlich der Verrechnung eines Busgeldes oder der Erstattung einer Strafanzeige) zum entschädigungslosen Entzug des Skipasses. Der Karteneigentümer ist verpflichtet, seinen Skipass sorgsam zu verwahren, jeder Verlust oder Diebstahl ist umgehend zu melden. Der Wiederverkauf oder die Weitergabe von Skipässen und Gutscheinen ist strengstens verboten.
20. Fotohinweise
Zum Zweck der Dokumentation und Darstellung unserer Aktivitäten werden im Zuge von Veranstaltungen entweder durch uns oder durch von uns beauftragte Fotografen Fotos und Videoaufnahmen angefertigt, die im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit auf unserer Website, in Social Media Kanälen sowie in Print Medien veröffentlicht werden, um auf diese Weise unseren Geschäftspartnern und Kunden sowie interessierten Personen einen Einblick in unsere Aktivitäten zu vermitteln und unseren Bekanntheitsgrad zu erhöhen. Wir stützen uns bei der Verarbeitung dieser Daten auf unser berechtigtes Interesse im Sinne des Art 6 Abs 1 lit f DSGVO sowie auf §§ 12, 13 DSG unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Die angefertigten Aufnahmen werden der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung auf unserer Website, in sozialen Medien und in Printmedien zugänglich gemacht. Eine darüberhinausgehende Verwendung dieser Aufnahmen zu einem anderen Zweck erfolgt nicht. Die Daten werden auch nicht an Empfänger weitergegeben, die mit diesen Daten eigene Zwecke verfolgen. Eine Übermittlung der Daten durch den Verantwortlichen an Drittländer erfolgt nicht. Die Bild- und Videoaufnahmen werden bis zum Ende des dritten Jahres nach der letzten Verwendung gespeichert, da erst danach angenommen werden kann, dass sie für den Zweck der Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Einzelne Bildaufnahmen, insbesondere mit Personen des öffentlichen Lebens, können für Archivzwecke auch länger gespeichert werden.
Die Prüfung eines Löschbegehrens im Einzelfall bleibt hiervon unberührt. Als betroffene Person steht Ihnen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an: Grossglockner Bergbahnen Touristik GmbH; Hof 94, A-9844 Heiligenblut Email: grossglockner@skisport.com Das Recht auf Löschung können Sie bereits während der Veranstaltung wahrnehmen, indem Sie den Fotografen nach einer Aufnahme Ihrer Person unverzüglich ersuchen, Ihnen das Foto oder die Videoaufnahme zu zeigen und sofort zu löschen. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das geltende Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Interessen in sonstiger Weise verletzt worden sind, steht es Ihnen frei, bei einer Aufsichtsbehörde, in Österreich ist dies die Datenschutzbehörde, Beschwerde zu erheben.
21. Sonstige Bestimmungen
Es gelten neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die allgemeinen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Anlagen. Der Kunde verpflichtet sich, diese im Vorhinein zur Kenntnis zu nehmen und gegen diese nicht zu verstoßen sowie den Anweisungen des jeweiligen Liftpersonals Folge zu leisten. Insbesondere sind die speziellen Beförderungsvorschriften von Kindern unter 14 Jahre bzw. unter einer Körpergröße von 110 cm zu beachten.
Weiters wird darauf hingewiesen, dass das Verlassen der präparierten und ausgewiesenen Trassen und Pisten (z.B. auch Tiefschnee- und Buckelpisten) sowie das Befahren der angrenzenden Waldflächen grundsätzlich verboten ist. Ein Zuwiderhandeln ist strafbar (§ 33 Forstgesetz); außerdem ist eine Haftung der Grossglockner Bergbahnen Touristik GmbH für daraus resultierende Schäden ausgeschlossen.
Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen Skipisten, Skirouten und dem freien Gelände.
Skipisten sind präpariert, markiert und vor Lawinen und atypischen Gefahren gesichert.
Generell sind alle unsere Skipisten von 17:00 Uhr abends und 09:00 Uhr morgens aus Sicherheitsgründen gesperrt.
Skirouten sind nicht präpariert, aber markiert und vor Lawinen gesichert, es besteht aber keine Sicherung vor atypischen Gefahren.
Das freie Skigelände (Freeride – Gebiet) ist ungesichert, nicht markiert und nicht vor Lawinen oder atypischen Gefahren gesichert. Der Aufenthalt und das Skifahren (z.B. „Freeriding“) erfolgt auf eigene Gefahr, es herrschen die Gefahren des hochalpinen Geländes.
Die FIS-Pistenregeln stellen ebenso einen Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar und sind vom Benützer der Lift- und Pistenanlagen einzuhalten.
Es gilt österreichisches Recht. Der sachlich zuständige Gerichtsstand wird am Firmensitz der Grossglockner Bergbahnen Touristik GmbH bestimmt.
Stand: September 2024.
Es gelten neben den AGB und den AGB des Online-Shop die allgemeinen Beförderungsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Kauf von Lifttickets im Onlineshop
1. Der Vertrag kommt mit der Grossglockner Bergbahnen Touristik GmbH, Hof 94, 9844 Heiligenblut, zustande. Zum Einkauf in unserem Online-Shop sind nur
Personen ab dem 18. Lebensjahr berechtigt.
2. Die Bestellung stellt ein verbindliches Kaufangebot des Vertragspartners dar, welches von der Gesellschaft durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail
angenommen werden kann.
3. Nach Kauf und Registrierung eines Lifttickets im Online-Shop ist dieses vom Vertragspartner gegen Vorlage der Buchungsbestätigung an den
Verkaufsstellen der Grossglockner Bergbahnen abzuholen. Die KeyCard-Gebühr beträgt € 5,00 und ist bereits beim Kauf inkludiert. Bei der Rückgabe der KeyCard an der Kassa wird dieser Betrag rückerstattet. Bei beschädigten KeyCards ist keine Rückerstattung möglich.
4. Der Kauf spezieller Saisonkarten-Angebote, die Schneemannkarte, Invaliden ab 60 %, Skilehrer etc. ist im Online-Shop nicht möglich.
5. Die Tickets, welche im Online-Shop gekauft werden, erlangen erst bei vollständiger Bezahlung des Kaufentgeltes Gültigkeit. Die Gesellschaft behält sich zudem das Recht vor, die Gültigkeit der Tickets in Fällen des Missbrauchs im Rahmen der automationsunterstützten Verarbeitung zu blockieren.
6. Im Online-Shop kann mittels Banküberweisung oder per Kreditkarte (VISA oder Mastercard) oder DebitCard bezahlt werden.
7. Die zur Verfügung gestellten Angaben werden automationsunterstützt verarbeitet. Der Vertragspartner erklärt sich einverstanden, Werbeinformationen der Gesellschaft zu erhalten.
8. Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss die maßgeblichen und gefragten Daten vollständig und richtig anzugeben. Bei unrichtigen, unvollständigen und unklaren Angaben durch den Vertragspartner, haftet dieser für alle der Gesellschaft daraus entstehenden Kosten und Schäden.
Widerrufsrecht für Verbraucher (gilt nicht für Unternehmer)
WIDERRUFSBELEHRUNG
Ein Kunde, der Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, hat das Recht ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen diesen Vertrag zu
widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag,
-
- an dem der Verbraucher oder ein von diesem benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat;
- ODER (im Falle eines Vertrages über mehrere Waren, welche in einem
einheitlichen Auftrag bestellt wurden und die getrennt geliefert werden) an dem der Verbraucher oder ein von diesem benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat;
-
- ODER (im Falle eines Vertrages über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken) an dem der Verbraucher oder ein von diesem
benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen hat.
Bei fristgerechter Ausübung dieses Widerrufsrechts ist der Verbraucher an seine
Bestellung nicht mehr gebunden. Maßgeblich für die Ausübung des Rücktrittrechts ist das Datum, an welchem die Rücktrittserklärung oder die Ware an die Gesellschaft abgesendet wurde. Das Widerrufsrecht ist auszuüben an:
Grossglockner Bergbahnen Touristik GmbH
Hof 94, 9844 Heiligenblut, AT
Telefon: +43 4824/2288
E-Mail: grossglockner@skisport.com
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird. Das
Widerrufsrecht besteht jedoch nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung bereits innerhalb der Rücktrittsfrist begonnen wird. Weiters steht beim Kauf von
Saisonkarten oder Skitickets welche für einen fixierten Zeitraum gekauft werden,
kein Widerrufsrecht gemäß § 18 Abs 1 Z 10 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz zu.
Folgen des Widerrufs:
Wenn dieser Vertrag widerrufen wird, hat die Gesellschaft alle Zahlungen, die die
Gesellschaft vom Kunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die
Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei der Gesellschaft eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Gesellschaft dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Die Gesellschaft
kann die Rückzahlung verweigern, bis sie die Ware wieder zurückerhalten hat oder bis der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Ware zurückgesandt hat, je nachdem, welcher der frühere Zeitpunkt ist. Der Verbraucher hat die Waren
unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem der Kunde die Gesellschaft über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet hat, an die Gesellschaft zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der
Verbraucher die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absendet. Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware. Der Verbraucher hat ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für den damit verbundenen Wertverlust zu zahlen.
ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG