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Hinterstoder

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Hinterstoder-Wurzeralm Bergbahnen AG

  1. Allgemeines

    Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen, welche im Zusammenhang mit dem Kauf von Tickets, Zugangsberechtigungen sowie Merchandise-Artikel durch Gäste (Kunden) erfolgen bzw. von HIWU angeboten werden.

    Durch die Nutzung eines gültigen Tickets kommt zwischen der Hinterstoder-Wurzeralm Bergbahnen AG und dem Nutzer ein Beförderungs- und Pistenbenützungsvertrag unter nachstehenden Bedingungen und Inhalt zustande, wobei zusätzlich die FIS-Pistenregeln sowie die Regelungen für Pistengeher in Geltung und zu beachten sind.

     

  2. Erwerb von Tickets und Zugangsberechtigungen

    2.1 Der Erwerb eines gültigen Tickets und Zugangsberechtigungen (in der Folge „Tickets“) ist an den Kassen und Verkaufsautomaten von HIWU, online über www.hiwu.at oder www.skisport.com und allfälligen Partnern möglich. Für die Geltendmachung eines Sondertarifes besteht entsprechende Ausweispflicht. Für den Erwerb von Langzeitkarten (z.B. Saisonkarten) sind ein Ausweis sowie ein Lichtbild erforderlich, welches der Käufer selbst mitzubringen hat. Für den Erhalt des Familienbonus bei Kindern ist darüber hinaus ein Alters- und Familiennachweis erforderlich.

    2.2 Beim Erwerb von Skipässen werden pro ausgestellter Karte € 4,- als Einsatz für die KeyCard eingehoben (ausgenommen Einwegtickets). Bei der Rückgabe der KeyCard an der Kassa oder den dafür vorgesehenen Automaten wird dieser Betrag rückerstattet. Bei beschädigten KeyCards ist keine Rückerstattung möglich. Bei der Ticketausgabe an Verkaufsautomaten und bei einigen Sonderkarten werden keine KeyCards ausgegeben, dementsprechend wird kein Einsatz eingehoben und rückerstattet.

    2.3 In der Wintersaison gelten für Ticktes „dynamische“ (veränderliche) Preise, welche in Abhängigkeit von Buchungsdatum, Auslastung, etc. berechnet werden. Zur Berechnung der dynamischen Preise werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet.

    2.4 HIWU kann den Ticketverkauf bei einer drohenden Überlastung der Pisten, der Lifte und Bergbahnen oder des Parkplatzes temporär aussetzen. Der Kunde hat somit keinen Anspruch auf den Kauf eines Tickets.

    2.5 Bereits vorab erworbene Tickets inkludieren keinen Anspruch auf einen Parkplatz.

     

  3.  Onlineshop

    3.1 Tickets können im Onlineshop (www.hiwu.at oder www.skisport.com) erworben werden. Zum Erwerb eines Tickets im Onlineshop sind nur Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr berechtigt. Die Tickets können auf verschiedene Arten erlangt werden:

    - Aufladung: Das Ticket wird auf eine KeyCard von HIWU gespeichert. Um diesen Dienst in Anspruch nehmen zu können, benötigt der Kunde eine (aktuelle) KeyCard bei der sich die Datenträgernummer auf der Rückseite der Karte befindet. Das Ticket kann frühestens 30 Minuten nach Erhalt der elektronischen Durchführungsbestätigung (Bestellbestätigung per E-Mail) in Anspruch genommen werden. Ab diesem Zeitpunkt wirkt die Freischaltung des Datenträgers grundsätzlich auf allen im Ticket inkludierten Zutrittsstellen.

    - Abholung: Nach dem Bestellvorgang erhält der Kunde eine Buchungsbestätigung mit einem QR-Code. Mit diesem QR-Code ist eine Abholung des Tickets an den Verkaufsautomaten (Einwegticket) oder an den Kassen (KeyCard, sofern keine Sonderkarten) möglich.

    - Postzustellung: Bei manchen Tickets wird eine Postzustellung angeboten. Der KeyCard-Einsatz wird bereits beim Ticketkauf berücksichtigt.

    - print@home: Die Tickets werden nach dem Bestellvorgang als PDF-Datei an den Kunden per E-Mail übermittelt. Es ist keine Ticketabholung erforderlich, der Zutritt ist mit der PDF-Datei möglich.

    3.2 Eine Buchungsmöglichkeit besteht nur nach vollständiger und korrekter Eingabe aller im Buchungsfenster vorhandenen Pflichtfelder. Der Kunde ist für die korrekte Eingabe der Daten, insbesondere der Datenträgernummer (KeyCard-Nummer) allein verantwortlich. Bei fehlerhafter Eingabe erfolgt keine Freischaltung des Tickets. Ein Ersatz des Entgelts bei fehlerhaften Eingaben findet nicht statt. Bei fehlerhafter Eingabe der Geburtsdaten von Jugendlichen, um eine Ermäßigung zu erhalten, erfolgt der umgehende und ersatzlose Entzug des Tickets.

    3.3 Nach Betätigung des Bezahl-Buttons kann der Bestellvorgang nicht mehr storniert, rückgängig gemacht oder geändert werden.

    3.4 Die elektronische Durchführungsbestätigung (Bestellbestätigung per E-Mail) von HIWU dient als einziger zulässiger Nachweis der ordnungsgemäß getätigten Buchung und ist daher vom Kunden mitzuführen und im Fall von Reklamationen bei HIWU zusammen mit dem verwendeten Datenträger vorzuweisen.

    3.5 Die Bezahlung im Onlineshop erfolgt mittels Kreditkarte (Visa oder Mastercard) oder DebitCard. Der Betrag wird unter Anführung des Verwendungszweckes sofort der angegebenen Kreditkarte angelastet bzw. vom angegebenen Konto abgebucht.

     

  4. Erwerb von Merchandise-Artikel

    Merchandise-Artikel der HIWU können an den Kassen der Talstationen sowie im Onlineshop und an ausgewählten Standorten erworben werden.

     

  5. Nutzung von Tickets

    5.1 Ein gültiges Ticket berechtigt den Inhaber zur Benützung aller in Betrieb stehenden, im Ticket inkludierten Anlagen innerhalb der Geltungsdauer unter Berücksichtigung behördlich genehmigten Beförderungsbedingungen der einzelnen Anlagen laut Aushang und diesen AGB. Für Kinder sind die speziellen Beförderungsvorschriften von Kindern unter 14 Jahren bzw. unter einer Körpergröße von 110 cm zu beachten.

    5.2 Zum Zweck der Zutrittskontrolle wird ein Referenzfoto des Liftkarteninhabers/der Liftkarteninhaberin beim erstmaligen Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt. Dieses Referenzfoto wird durch das Liftpersonal mit denjenigen Fotos verglichen, welche bei jedem weiteren Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt werden. Das Referenzfoto wird sofort nach Ablauf der Gültigkeit der Liftkarte gelöscht, die sonstigen Fotos spätestens 30 Minuten nach dem jeweiligen Durchschreiten des Drehkreuzes.

    5.3 HIWU schuldet keine Beförderung, wenn diese aus Sicherheitsgründen, aufgrund behördlicher Anordnung oder sonstigen nicht von HIWU zu vertretenden Gründen unmöglich oder unzulässig ist. Es kann vom Skigebiet Hinterstoder auf die Wurzeralm und umgekehrt ausgewichen werden, sofern in diesem Gebiet der Betrieb möglich ist.

    5.4 Das Ticket ist nicht übertragbar. Der nachträgliche Umtausch gegen ein anderes Ticket und die Änderung der Gültigkeitsdauer sind nicht möglich. Die Weiterveräußerung an Dritte nach Erwerb und Nutzung des Tickets während der Geltungsdauer ist unzulässig.

    5.5 Tickets und Berechtigungsnachweise sind den Bediensteten und Kontrolleuren von HIWU auf Verlangen vorzuweisen.

     

     

  6. Verlust/Entzug von Tickets, Rückvergütung

    6.1 Das Ticket wird ersatzlos entzogen, bei

    - Verstoß gegen die behördlich genehmigten Beförderungsbedingungen der einzelnen Anlagen laut Aushang oder AGB 
    - Missachtung gänzlicher oder teilweiser Sperren von Skiabfahrten und Anlagen
    - wiederholtes Nichtbefolgen von Anweisungen der Mitarbeiter von HIWU
    - vorsätzlicher Beschädigung von Eigentum von HIWU
    - ehrenbeleidigendem und kreditschädigendem Verhalten zum Nachteil von HIWU
    - unrechtmäßig in Anspruch genommenen Ermäßigungen
    - Tickets, welche bei einer nicht in Pkt. 2.1. genannten Verkaufsstelle erworben wurden
    - nicht rechtmäßig erworbenen oder weitergebenen Tickets, wobei in diesen Fällen zusätzlich ein Bearbeitungsentgelt in Höhe einer Tageskarte zum tagesaktuellen Preis eingehoben werden kann
    - rücksichtslosem Verhalten oder sonstigen Verstößen gegen die Verhaltensregeln der FIS, welche zu einer Gefährdung anderer Nutzer oder des Betriebs führen oder führen können.

    6.2 Verlorene Skipässe werden nicht ersetzt. Der Verlust von Skipässen kann jedoch bei den Kassen der HIWU gemeldet werden. Bei Tages- und Mehrtagesskipässen ist bei Vorlage des ursprünglichen Kassabeleges eine Neuausstellung gegen eine KeyCard-Gebühr von € 4,- möglich. Beim Verlust einer SunnyCard-Saisonkarte kann unter Vorlage eines Ausweises und Bezahlung einer Bearbeitungsgebühr von € 25,- diese neu ausgestellt werden. Beim Verlust einer SuperSkiCard Premium kann ein neues Ticket unter Vorlage eines Ausweises und Einhebung einer Bearbeitungsgebühr von € 15,- ausgestellt werden. Alle verlorenen Karten werden gesperrt.

    6.3 Im Fall einer vergessenen SunnyCard-Saisonkarte muss unter Vorlage eines Ausweises eine Tageskarte in der Höhe von € 10,- erworben werden. Die vergessene SunnyCard-Saisonkarte wird für diesen einen Tag gesperrt. Im Fall einer vergessenen SuperSkiCard wir ein neues Ticket unter Einbehalt von € 15,- Bearbeitungsgebühr ausgestellt. Die vergessene SuperSkiCard wird gesperrt.

    6.4 Bei Skiunfällen, bei welchen aufgrund der erlittenen Verletzungen eine weitere Nutzung des Tickets nicht mehr möglich ist, ist eine (Teil-)Rückvergütung nur für Skipässe mit einer Gültigkeitsdauer ab 2 Tagen möglich. Die Rückvergütung erfolgt ab dem der Letztverwendung folgenden Tag bzw. frühestens ab dem ersten Tag nach dem Unfall. Wenn der Skipass nach dem Unfall nochmals benutzt wurde, ist eine Rückvergütung zur Gänze ausgeschlossen. Der Kassabeleg und ein ärztliches Attest sind bis spätestens 10:00 Uhr am Folgetag an der Kassa von HIWU vorzulegen. Bei verletzten/erkrankten Kindern bis 10 Jahren kann der Rückvergütungsantrag auch für das Ticket einer Begleitperson gestellt werden. Bei Saison- oder Verbundkarten können Rückvergütungen nur in jener Skiregion beantragt werden, in welcher der Skipass gekauft wurde.

    6.5 Bei ungenutzten Tages- und Stundenkarten sowie allen vorab gekauften Tickets (ausgenommen Depotkarten) besteht der Anspruch auf Rückvergütung im Krankheitsfall. Unter Vorlage eines fachärztlichen Attests, aus welchem hervorgeht, dass aufgrund der Erkrankung das Ticket nicht genutzt werden kann, kann bei ungenutzten Tickets unter Vorlage des Kassabelegs der gesamte Betrag rückerstattet werden. Wurde eine Saisonkarte in der ganzen Saison verletzungsbedingt nicht benutzt, wird diese unter Vorlage eines fachärztlichen Attests zum Verkaufspreis abzüglich eines Bearbeitungsentgelts rückvergütet.

    6.6 Bei der Rückvergütung von Saisonkarten ist der Betrag je nach Nutzungstagen und Tickettyp gestaffelt. Die bekannt gegebenen Anfangs- und Enddaten einer Saison sind keine „Fixtermine“ und hängen z.B. von der Witterung ab. Für jeden Fall der Rückvergütung richtet sich der Rückvergütungswert nach dem Verhältnis des Kaufwertes und der Benützungsdauer des Skipasses. Für Saisonkarten, die nach dem 28.02. genutzt wurden und/oder nach Saisonende bei HIWU einlangen, erfolgen ausnahmslos keine Rückvergütungen mehr.

    6.7 Die Nichtausnützung eines Tickets aufgrund von Schlechtwetter, Lawinengefahr, unvorhergesehenen Abreisen, Betriebsunterbrechungen, Sperrung von Skianlagen (Skiabfahrten), Sperrung von ganzen Anlagen, Sperrung von einzelnen Aufstiegshilfen und allen Aufstiegshilfen aus Betriebs- oder Sicherheitsgründen oder ähnliches geben keinen Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung der Gültigkeitsdauer. Die Nutzbarkeit und Einrichtung von Sonderskiflächen im Winter (Fun-Sport/ Sondereinrichtungen) oder Spielflächen und -anlagen im Sommer kann teilweise oder zur Gänze eingeschränkt sein. Diese Einschränkungen ergeben keinen Anspruch auf Rückerstattung, Preisminderung oder Verlängerung der Benutzung des Skipasses.

    6.8 Bei Verbundkarten gelten die Regelungen des Kartenverbundes in Bezug auf Rückersatz (Verlust, vergessene Karten).

     

  7. Wertgutscheine

    7.1 Die Einlösung von Wertgutscheinen kann ausschließlich an den Kassen und im Onlineshop von HIWU sowie in folgenden Gastronomiebetrieben erfolgen: Bärenhütte Wurzeralm, Bergrestaurant Wurzeralm, ArenaTreff Wurzeralm sowie Bärenhütte Hinterstoder. Andere Leistungen wie z.B. Übernachtungskosten können damit nicht beglichen werden. Beträgt der Wert des Wertgutscheines mehr als die in Anspruch genommene Leistung, bleibt der Restwert auf dem Gutschein bestehen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Wertgutscheine können mittels Kreditkarte oder DebitCard online erworben werden oder sind an den Kassen von HIWU kaufbar.

    7.2 Bei online erworbenen Gutscheinen handelt es sich um „Print@Home“ Wertgutscheine. Diese werden an die vom Kunden angegebene E-Mailadresse als PDF-Anhang zugesendet. Sie sind mit einer einmaligen Berechtigungsnummer versehen. Sollten mehrere Wertgutscheine mit derselben Berechtigungsnummer auftauchen, handelt es sich um einen Missbrauch, welcher die ersatzlose Sperre des Gutscheins sowie eine polizeiliche Anzeige zur Folge hat.

    7.3 Wertgutscheine sind übertragbar. Verlorene Wertgutscheine werden nicht ersetzt.

    7.4 Eine Rückgabe des Gutscheins ist möglich, wenn dieser innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt per E-Mail oder per Post (Einschreiben) an die Hinterstoder-Wurzeralm Bergbahnen AG retourniert wird. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen abgesendet wird. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung bereits innerhalb der Rücktrittsfrist begonnen wird. Nach Einlangen des Gutscheins wird der Betrag an das der Hinterstoder-Wurzeralm Bergbahn AG bekannt zu gebende Konto überwiesen (Kontodaten erforderlich). Vom Rückgaberecht können nur Kunden Gebrauch machen, die Verbraucher im Sinne des Österreichischen Konsumentenschutzgesetzes sind.

     

  8. Verbundkarten

    8.1 Bei Erwerb von Verbundkarten (z.B.: SunnyCard, SuperSkiCard) gelten die jeweiligen Verbund-AGB und sind zu beachten. Die einzelnen am Kartenverbund teilnehmenden Skigebiete und Anlagen werden von rechtlich selbstständigen Unternehmen betrieben. Der konkrete Beförderungsvertrag kommt aber jeweils nur mit jener Seilbahn- bzw. Liftgesellschaft zu Stande, deren Anlagen, Skipisten und Skirouten der Gast gerade benützt.

    8.2 Die allfällige Haftung gegenüber Kunden, sei es aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen, für Vorfälle aus bzw. während der Benutzung der Lift- und Pistenanlagen trifft ausschließlich jene Liftgesellschaft, in dessen Skigebiet sich ein solcher Vorfall ereignet. Eine Haftung für andere Liftgesellschaften, die dieselbe Verbundkarte nutzen, besteht grundsätzlich nicht.

     

  9. Pistenreservierungen

    9.1 Pistenreservierungen sind nur nach Verfügbarkeit möglich. Die Zusage einer solchen Reservierung erfolgt ausschließlich im Ermessen von HIWU, es besteht kein Anspruch. Die Reservierung einzelner Pisten für Schulungs-, Trainings- und Rennveranstaltungen hat in schriftlicher Form mit dem von uns aufgelegten Formularblatt zu erfolgen. Die Reservierung muss von HIWU schriftlich bestätigt werden, die Verrechnung erfolgt mittels Rechnung, welche von HIWU ausgestellt wird. Das Entgelt berechtigt nur zur Nutzung der reservierten bzw. zugesagten Piste/Pistenfläche. Tickets für Aufstiegshilfen, etc. sind gesondert zu erwerben.

    9.2 Zur Gewährleistung eines gefahrlosen sowie ungehinderten Kundenverkehrs ist jegliches Auflegen und Aufstellen von Gegenständen oder Behelfe (im Besonderen auch Lehr-/Lernbehelfe) sowie das Stecken, Bohren von Stangen, Absperrungen etc. außerhalb der reservierten und tatsächlich zugewiesenen Pisten, Pistenabschnitte oder anderer Teilflächen verboten. Beim Setzen von Stangen und Absperreinrichtungen innerhalb der zugewiesenen Flächen darf diese nur in die aufliegende Schneedecke verankert und nicht in den Boden gebohrt werden. Für die verwendeten bzw. aufgestellten Gegenstände oder Behelfe sowie deren ordnungsgemäße Verwendung übernimmt HIWU keine Haftung. Die Haftung dafür trifft alleine den Verwender bzw. Aufsteller. Bei Verlassen des reservierten Pistenabschnittes ist dieser von allen aufgelegten und aufgestellten Gegenständen und Behelfen, gesteckten oder gebohrten Stangen und Absperrungen etc. zu räumen, sodass die Piste/Strecke wieder von den Wintersportlern und Pistenbenützern gefahrenlos und ungehindert benutzt werden kann.

     

  10. Gerätestunden

    10.1 Bei außerplanmäßigen Einsätzen unserer Mitarbeiter unter Einsatz von Pistengeräten oder Skidoos/Quads kommen die jeweiligen Verrechnungssätze zur Anwendung. Für alle Geräteeinsätze werden mindestens 20 Minuten verrechnet.

     

  11. Güter- und Tiertransport mittels Seilbahnen

    11.1 den Transport von Gütern wird seitens HIWU eine Gebühr eingehoben. Ein Haftungsanspruch für Transportschäden ist ausgeschlossen. Tiertransporte bedürfen ebenfalls den Kauf eines Tickets und müssen entsprechend verwahrt werden. Für Hunde besteht im Ski- und Wandergebiet generell Leinenpflicht. Wir behalten uns das Recht vor, in geschlossenen Räumen und während des Transportes mit unseren Anlagen gegebenenfalls auch eine Beißkorbpflicht zu verordnen. Für etwaige Personen- und Sachschäden ist der Tierbesitzer eigenverantwortlich, HIWU übernimmt keine Haftung.

     

  12. Sonderfahrten

    12.1 Sonderfahrten sind nach Absprache mit der Betriebsleitung möglich, jedoch nur, wenn mindestens fünf Personen zu befördern sind. Für diese Sonderfahrten wird eine bei Absprache der Sonderfahrt vereinbarte Gebühr eingehoben. Zusätzlich zu dieser Gebühr muss jede mitfahrende Person der Sonderfahrt über ein gültiges Ticket für die Anlage verfügen.

     

  13. Skidoo/Quad-Fahrten

    13.1 Der Betrieb von Skidoos/Quads durch nicht HIWU zuzurechnenden Personen auf den Pistenflächen ist nur nach Zustimmung der betroffenen Grundbesitzer und HIWU gestattet, welche seitens des Skidoo-Betreibers selbst einzuholen sind. Verwendete Skidoos/Quads müssen sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden, Warn- und Notstoppvorrichtungen müssen entsprechend montiert sein. Der Lenker muss über eine entsprechende Ausbildung und Unterweisung sowie allfällige notwendige behördliche Genehmigungen verfügen. Der Betreiber des Skidoos/Quads hat dafür zu sorgen, dass eine Inbetriebnahme durch Unbefugte nicht möglich ist. Im Fall von Sach- oder Personenschäden liegt die Haftung ausschließlich beim Betreiber des Skidoos/Quads.

     

  14. Paragleiter

    14.1 Paragleitstarts und -landungen sind nur in den ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Startberechtigt sind nur Piloten mit gültigem Paragleiterschein, zugelassenem und haftpflichtversichertem Fluggerät und einem gültigen Ticket (Saisonkarte, Einzelfahrt, Tages- oder Stundenkarte). Für die Mittelstation Hutterer Böden und alle Skipisten besteht Landeverbot. Alle gesetzlichen Höhen- und Abstandsbestimmungen sind einzuhalten. Bei Zuwiderhandeln gegen diese Bestimmungen kann ein Flug- und/oder Beförderungsverbot von HIWU ausgesprochen werden.

     

  15. Skidepot

    15.1 HIWU bietet als Serviceleistung die Nutzung verschließbaren Skidepots gegen ein entsprechendes Entgelt. Mit Entgeltzahlung ist ausschließlich das Recht zur Nutzung des zugewiesenen verschließbaren Depots für den gebuchten Zeitraum verbunden. Die Öffnungszeiten der Skidepots sind an den Eingängen ausgehängt. HIWU übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder Beschädigungen, die im Zusammenhang mit der Verwendung der Skidepots entstehen und nicht zumindest grob fahrlässig durch HIWU verursacht wurden.

     

  16. Erwerbsmäßige und werbliche Tätigkeiten

    16.1 Jede erwerbsmäßige oder werbliche Tätigkeit auf Anlagen, Pisten und Skiabfahrten sowie Parkflächen der HIWU muss von HIWU vorab ausdrücklich genehmigt werden. Das Anbringen von Werbetafeln, Panoramakameras und sonstiger Werbung darf nur mit Zustimmung von HIWU erfolgen. Zuwiderhandlungen können den Ausschluss der Beförderung und den ersatzlosen Entzug des Tickets zur Folge haben. Zudem behält sich HIWU das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten.

     

  17. Haftung

    17.1 Die Haftung von HIWU für Sach- und Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Benützung der Lift- und Pistenanlagen entstehen, wird im Fall der leichten Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Betreiber der Liftanlagen sind in keiner Weise verantwortlich für Gegenstände, die dem Kunden im Skigebiet abhandenkommen. Im Falle einer möglichen Verschmutzung der Bekleidung bei der Benützung der Liftanlagen trifft den Betreiber keine Ersatzpflicht.

     

  18. Datenverarbeitung

    18.1 Durch den Abschluss des Beförderungsvertrages erteilt der Kunde seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm an HIWU zur Verfügung gestellten Daten in weiterer Folge zu Werbezwecken verarbeitet und verwendet werden dürfen. Die Zustimmung der Verwendung solcher Daten kann jederzeit in schriftlicher Form widerrufen werden. Es werden nur solche personenbezogenen Daten erhoben, die für die Durchführung und Abwicklung der Leistungen von HIWU erforderlich sind oder der Kunde freiwillig zur Verfügung stellt.

    18.2 Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die von ihm bei der Buchung eingegebenen Daten zur Durchführung des Buchungsvorgangs gespeichert und verarbeitet werden. Diese Daten können zu Kontrollzwecken auch mit externen Systemen abgeglichen werden. Der Kunde stimmt ebenso einer Weitergabe dieser Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Beschränkungen (DSGVO) an die jeweiligen Partnergesellschaften der SunnyCard oder der SuperSkiCard zu. Der Kunde wird darauf aufmerksam gemacht, dass diese Zustimmung jederzeit widerrufbar ist.

    18.3 Der Kunde hat die Möglichkeit der Datenübertragung über sichere Datenverbindungen (SSL) in seinem Bereich selbst zu schaffen. Seitens der beteiligten Unternehmen erfolgt die Übermittlung, zumindest der für die Zahlungsabwicklung notwendigen Daten, jedenfalls über sichere Datenleitungen. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis zur Übermittlung der Zahlungsbestätigung ins Zahlungssystem und - nach deren Zahlungsfreigabe – zur Abbuchung des jeweils fälligen Rechnungsbetrages im Einziehungsermächtigungsverfahren der gewählten Zahlungsart. Alle am Buchungsvorgang beteiligten Unternehmen unterliegen dem Fernmeldegeheimnis und den Verpflichtungen der DSGVO.

     

  19. Fotohinweise

    19.1 Zum Zweck der Dokumentation und Darstellung der Aktivitäten von HIWU werden im Zuge von Veranstaltungen entweder durch HIWU selbst oder durch von HIWU beauftragte Fotografen Fotos und Videoaufnahmen angefertigt. Diese werden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit auf der Website von HIWU, in Social-Media-Kanälen sowie in Printmedien veröffentlicht. Auf diese Weise möchte HIWU den Geschäftspartnern und Kunden sowie interessierten Personen einen Einblick in die Aktivitäten vermitteln und den Bekanntheitsgrad erhöhen. HIWU stützt sich bei der Verarbeitung dieser Daten auf das berechtigte Interesse im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO sowie auf §§ 12, 13 DSG unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Die angefertigten Aufnahmen werden der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung auf der HIWU-Website, in sozialen Medien und in Printmedien zugänglich gemacht. Eine darüberhinausgehende Verwendung dieser Aufnahmen zu einem anderen Zweck erfolgt nicht. Die Daten werden auch nicht an Empfänger weitergegeben, die mit diesen Daten eigene Zwecke verfolgen. Die Bild- und Videoaufnahmen werden bis zum Ende des dritten Jahres nach der letzten Verwendung gespeichert, da erst danach angenommen werden kann, dass sie für den Zweck der Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Einzelne Bildaufnahmen, insbesondere mit Personen des öffentlichen Lebens, können für Archivzwecke auch länger gespeichert werden. Die Prüfung eines Löschbegehrens im Einzelfall bleibt hiervon unberührt. Als betroffene Person steht Ihnen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an: Hinterstoder-Wurzeralm Bergbahnen AG; Hinterstoder 21, A-4573 Hinterstoder E-Mail: info@hiwu.at Das Recht auf Löschung können Sie bereits während der Veranstaltung wahrnehmen, indem Sie den Fotografen nach einer Aufnahme Ihrer Person unverzüglich ersuchen, Ihnen das Foto oder die Videoaufnahme zu zeigen und sofort zu löschen.

     

  20. Sonstiges 

    20.1 Es gilt österreichisches Recht.

    20.2 Gerichtsstand ist das für den Firmensitz der Hinterstoder-Wurzeralm Bergbahnen AG sachlich zuständige Gericht.

 

Stand: Oktober 2025